Stellungnahme zum aej NRW Positionspapier vom 15. Februar 2000

AG Jugendverband der Landesjugendvertretung in der Evangelischen Kirche von Westfalen (LJV)

  

Thema

Die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Nordrhein-Westfalen (aej NRW) – ein Zusammenschluss der Landeskirchen, Freikirchen und evang. Jugendverbände im Bundesland – hat mit Stand vom 15. Februar ein Positionspapier zu Diskussion gestellt, in dem Aufgaben und Arbeitsweisen der Evangelischen Jugend (in NRW) beschrieben werden.

Die LJV Westfalen, eine selbstständige Vertretung evangelischer (landeskirchlicher) Gemeindejugend, hat sich auf ihrer 7. Vollversammlung mit dem Positionspapier der aej NRW beschäftigt und eine AG gebildet, die auf das Positionspapier aus Sicht Jugendlicher und ehrenamtlicher Jugendmitarbeiter eingehen soll.

  

Wer ist "die Evangelische Jugend"?

 In der Öffentlichkeit wird oft von "der Evangelischen Jugend" gesprochen. Doch wer ist das? Die aej NRW definiert u.a.: "Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird in der Evangelischen Jugend ermöglicht, sich mit der angebotenen Wertorientierung auseinander zu setzen. Sie begegnen ehrenamtlich und hauptberuflich tätigen Menschen, die ihr Verständnis aus dem Evangelium in ihr Alltagshandeln übersetzen und zu Auseinandersetzung anbieten." (I. Grundsatzziele)

 Nach unserem Verständnis ist evangelische Jugend zunächst schlicht Jugend evangelischer Konfession. Ob dabei die Altersgrenze in Anlehnung an staatliche Definitionen für Jugend (KJHG) bei 27, darüber oder darunter gezogen wird, ist zweitrangig; und vermutlich macht eine klare Altersgrenze auch gar keinen Sinn, um "Jugend" zu fassen. Evangelische Jugend ist somit die Gemeindejugend, die evangelische Kinderfreizeit, die Konfirmandengruppe, der kirchliche Jugendchor, der junge Hauskreis oder der Religionskurs. Und sicherlich gehören auch die nicht-evangelischen Jugendlichen dazu, die an Angeboten evangelischer Jugend teilnehmen oder mitarbeiten.  Evangelische Jugend ist damit sehr vielfältig, aber nicht beliebig. Allerdings machen weder erst das gemeinsame Gebet noch die formale Zugehörigkeit zu einem (bestimmten) Verband evangelische Jugendliche zur evangelischen Jugend (weshalb wir die konfessionelle Zuordnung auch klein schreiben). (Frei nach Mt 18,20: "Denn wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind...") 

Wer aber Mitte 30 ist oder älter zählt sicherlich nicht mehr zur evangelischen Jugend, auch wenn er bspw. als Sozialpädagoge in diesem Bereich arbeitet.  "Jugend" ist nicht zeitlebens jeder, der sich für oder in "Jugend" engagiert. Wo Mitarbeiter ein Mandat der Jugend erhalten, für sie dies oder jenes zu vertreten, zu tun oder zu lassen, handeln sie für Jugend, aber nicht als Jugend.

Wir lehnen es ab, als evangelische Jugend die hauptamtlichen (Fach-) Kräfte zu bezeichnen. Sie sind bestenfalls bei der evangelischen Jugend angestellt. Für einen Verband mag das durchaus seine Richtigkeit haben, dass er sich u.a. über seine bezahlten Mitarbeiter definiert. Dann sollte er sich aber nicht "die Evangelische Jugend" nennen, denn das weckt andere Assoziationen.  

Die aej NRW als evangelischer Jugend(-gesamt-)verband

 Die Diskussion um den Jugendverband ist eine rein formale. Es geht darum, möglichst widerspruchsfrei gegenüber dem Staat nicht als Kirche zu erscheinen, sondern als Jugendverband aufzutreten. Dieses Anliegen ist nicht nur berechtigt,  sondern absolut notwendig. Denn ohne Zweifel gibt es Jugendarbeit aus der evangelischen Jugend heraus, die alle Anforderungen des Staates an die sog. freie Jugendhilfe erfüllt. Allerdings muss allen Beteiligten klar sein, dass der "Jugendverband" für Kirchengemeinden  ein Konstrukt ist. Es gibt für die Basis keinen Ein- und Austritt, keine Mitgliederversammlung, keinen Vorstand, keine Satzung; stattdessen wird die evangelische Gemeindejugend zumindest quantitativ dem Jugendverband aej NRW zugerechnet.

Ob  eine Organisationsform wie die der aej NRW formell aus dem Blickwinkel des Staates als finanziellem Förderer so okay ist oder nicht, interessiert hier nicht. Wichtig aber ist uns, welche Auswirkungen eine solche Konstruktion auf die praktische Arbeit und auf das Selbstbestimmungsrecht evangelischer Jugendlicher hat.

 

Das Positionspapier der aej NRW sagt: "Über die Jugendvertretungen der Rheinischen, der Westfälischen und der Lippischen Landeskirche vertritt sie [die aej NRW] die organisierte Gemeindejugend aus insgesamt 1150 Kirchengemeinden [...]."  Wir fragen uns: Welche westfälische Jugendvertretung ist in der aej NRW präsent? Die LJV ist es jedenfalls nicht, die Gemeindejugendvertretungen (GJV, Jugendmitarbeiterkreis etc.) und Kreiskirchlichen Jugendvertretungen (KJV; Forum der Jugend etc.) sind es auch nicht. Und die Jugendkammer unserer Landeskirche (die ihre Vertreter in den jugendpolitischen Ausschuss der aej NRW schickt) wird hoffentlich niemand als Jugendvertretung bezeichnen wollen. Kann es sein, dass wir die westfälische Jugendvertretung noch nicht kennen gelernt haben, oder dass sie wie zu schlechten alten Christenzeiten im Untergrund operiert?

Was wir jedoch wissen ist, dass alle Jugendlichen, die in der LJV mitwirken, die in Gemeinden und Kirchenkreisen ein Teil evangelischer Jugend sind und ggf. Jugendarbeit machen, nicht an der aej NRW beteiligt sind. Somit kann die aej NRW kaum diesen Teil evangelischer Jugend vertreten (wie – nur zur Klarstellung – auch die LJV nie behaupten würde, die nicht in ihr engagierte Gemeindejugend zu vertreten!).

Zumindest im Bereich Jugend hat unsere Landeskirche erhebliche Demokratie-Schwächen, weil sie vielen Mitgliedern Mitgliedschaftsrechte vorenthält. Kirchenmitglied wird man bekanntlich mit der Taufe, parlamentarische Mitbestimmung gibt es einzig und allein auf der Ebene der Kirchengemeinde, und dort nur in Form eines aktiven Wahlrechts ab 16 und eines passiven Wahlrechts ab 18 Jahren. Die aej NRW schafft hier keinerlei Ausgleich, zumal sie es nur für den speziellen Jugendbereich könnte (wohingegen jugendliche Kirchenmitglieder auch bei Nicht-Jugendthemen mitreden wollen).

Wenn der Vorstand der aej NRW im Auftrag des "Jugendpolitischen Ausschusses" (JPA) als Art Mitgliederversammlung handelt, handelt er auch im Auftrag der Jugendkammer der EkvW und damit möglicherweise im Auftrag der Landessynode.  Er handelt damit aber nicht im Auftrag der gesamten evangelischen Jugend und nicht im Auftrag der westfälisch-landeskirchlichen Gemeindejugend, da diese keinerlei Einfluss auf ihn hat – abgesehen von den Jugendlichen, die Mitglied in einem der evangelischen Fachverbände wie dem CVJM oder den Pfadfindern sind und die so im Rahmen ihrer verbandsinternen Mitgliedschaftsrechte möglicherweise auch ihre Vertreter in der aej NRW bestimmen können.

Auch wir wissen, dass es nicht überall direkte Mitbestimmung geben kann – und die wenigsten Jugendlichen werden Lust haben, über jedes Detail in langweiligen Gremien zu debattieren. Aber gewisse Mindestanforderungen müssten erfüllt sein, um von der Mitgliedschaft in einem Jugendverband zu sprechen, genauer: um Kinder und Jugendliche dem Verband aej NRW zuzurechnen:

 a) Es muss die Entscheidungsfreiheit über die Mitgliedschaft geben. Jede unserer 650 Gemeindejugenden (die auch noch genauer zu beschreiben wären) müsste als Vollversammlung oder über ihre Jugendvertretung (also ein von der jeweils gemeindlich organisierten evangelischen Jugend gewähltes Gremium) entscheiden können, wie sie ihre Interessen auf Landesebene vertreten sehen möchte. Das könnte bspw. eine direkte Mitgliedschaft in einem Verband wie der aej NRW oder einem anderen, spezielleren oder allgemeineren Verband sein, das könnte die Delegation des Vertretungsanspruchs an eine Zwischenebene wie eine KJV sein, die dann ihrerseits Mitglied in einem Spitzenverband werden könnte.

 b) Die Mitglieder eines Jugendverbandes haben Zugriff auf alle nötigen Informationen ihres Verbandes. Dazu gehören insbesondere die Finanzen in allen Feinheiten, die Beschlüsse der Vertretungsgremien (z.B. Vorstand), sowie die Kontakte nach innen und außen. Wir alle wissen, dass die aej NRW diese wichtigen Informationen bisher nicht offen legt, trotz zig-facher Anfragen von einzelnen Mitarbeitern, Kirchenkreisen oder der LJV. Diese merkwürdige Geheimhaltungspolitik kann legitim nur gegenüber Nicht-Mitgliedern begründet werden, für den Bereich der Verwendung öffentlicher Mittel, um die es hier überwiegend geht, ist die Geheimniskrämerei geradezu absurd.

c) Gewählte Vertreter sind Rechenschaft schuldig. Denn sie sind auf Zeit und unter Vorbehalt benannte Dienstleister. Jugendliche werden nicht an Entscheidungen beteiligt, sie treffen die Entscheidungen und beteiligen daran, wen sie wollen. Die aej der Bundesebene hat dazu treffend formuliert: "Von Hauptamtlichen, deren Arbeitsfeld die Jugendverbandsarbeit ist, muss erwartet werden, dass sie die Kinder und Jugendlichen als Auftraggeber begreifen, wenn es um die Ausgestaltung der eigenen Arbeit geht." Allerdings ist man auch bei der aej Deutschland weit davon entfernt, die nötigen Schlussfolgerungen aus einer solchen Erkenntnis zu ziehen.

 

Haupt- und Ehrenamt

Das gesamte Positionspapier der aej NRW ist in pädagogischem Duktus gehalten – eine Sprache, die zwar nicht nur hauptamtliche Jugendreferenten beherrschen, die aber Jugendlichen selbst nicht in den Sinn käme. Kinder und Jugendliche, die einen Jugendverband konstituieren (andernfalls haben wir es mit einem stink-normalen Erwachsenen-Verband zu tun, der sich – durchaus verdienstvoll – mit Jugendlichen beschäftigt), kämen kaum auf die Idee, in all ihrem Tun weltbewegendes Erziehungshandeln zu sehen. Kein Jugendlicher würde – außer parodierend - formulieren: "Glaubwürdige Menschen, die Jesus Christus als Grund und Ziel ihres Lebens bekennen, laden Kinder und Jugendliche auf den Weg des Glaubens ein, auf dem Höhen und Tiefen, Zweifel und Gewissheit, Mut und Angst, Leid und Glück erfahren, gedeutet und gefeiert werden." (II. 01 Verkündigung und Spiritualität) Gedeutetes Leid und gefeierte Angst – sorry, aber das hat bei uns Lachkrämpfe gewirkt.

An jeder nur erdenklichen Stelle betont das Positionspapier der aej NRW, wie unverzichtbar die hauptamtliche Arbeit ist (und damit ist stets nur die studiert-pädagogische gemeint; Pfarrer, Küster, Sekretärinnen, Zivis etc. finden keine Beachtung). Wir stellen die Leistungen hauptamtlicher Mitarbeiter nicht pauschal in Frage (in Einzelfällen natürlich schon).  Aber wir müssen uns nicht erst durch Hauptamtliche legitimieren lassen. Hauptamtliche Mitarbeiter in der evangelischen Jugend gibt es nur, wenn und weil es evangelische Jugend gibt – und nicht umgekehrt!

Es ist eine regelrechte Unverschämtheit  (oder für Tolerante eine Lachnummer), wenn das Positionspapier der aej NRW  sagt: "Ehrenamtliche Mitarbeit von Jugendlichen ist ohne die Begleitung durch entsprechend ausgebildete Fachkräfte nicht verantwortbar."

Liebe "Fachkräfte", wir arbeiten nicht nur irgendwo mit, und das allein durch euch qualifiziert, wir schmeißen den ganzen Laden! Die meisten unserer Kinder- und Jugendgruppen laufen, ohne dass ihr auch nur Notiz davon nehmen könnt – weil es euch zumeist gar nicht gibt. Wenn jeder Jungscharleiter, jede Konfi-Mitarbeiterin, jeder Snickers-Verkäufer und jede Freizeit-Teamerin erst durch hauptamtliche Hände gehen müsste, um loslegen zu dürfen, hätten wir nur noch Brachland  in der kirchlichen Jugendarbeit. Akzeptiert bitte mal: Wir lernen von jugendlichen Mitarbeitern, die entsprechende Erfahrung haben. Soll die Genesis-Geschichte der Jugendarbeit etwa  beginnen: "Am Anfang schuf Gott die hauptamtliche Fachkraft, auf dass die Jugendmitarbeiter zu seinem Wohlgefallen geraten sollten." ?

Damit es nicht heißt, wir fehlinterpretierten hier, sei noch mal ausführlicher aus dem Positionspapier der aej NRW zitiert:

"In Abgrenzung zu professioneller Mitarbeit bedeutet Ehrenamtlichkeit im Verband Evangelische Jugend freiwillige, vertragsfreie, zeitlich verhandelbare, verantwortlich begrenzte unentgeltliche Mitarbeit von überwiegend jugendlichen MitarbeiterInnen. Sie sind den teilnehmenden Kindern und Jugendlichen im Alter und im Alltagserleben näher als Erwachsene. Ihre Einsatzbereitschaft sowie die Qualität und Kontinuität ihrer Mitarbeit hängen wesentlich von der Unterstützung, Förderung und Begleitung durch hauptamtliche Fachkräfte ab. [...] Die Möglichkeit, an Entscheidungen beteiligt zu werden und die Interessen von Kindern und Jugendlichen durchsetzen zu helfen, lässt sie Partizipation erfahren. Sie werden gefordert und erhalten Fortbildung, d. h. sie können sich qualifizieren. Diese Qualifizierung dient sowohl der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen als auch der persönlichen Lebens- und Berufsplanung und kann präventive Wirkung haben gegen Resignation und Angst vor Arbeitslosigkeit." (II. 02 Ehrenamtlichkeit)

Der Ami nennt so was Bullshit.

 

Arbeitsmethoden und –ziele

Das Positionspapier benennt 23 Handlungsfelder evangelischer Jugendarbeit, bspw. offene Arbeit, Events oder Medienpädagogik. (Ehren- und Hauptamtlichkeit sind an dieser Stelle deplaziert.) Was inhaltlich gesagt wird, ist alt, kaum falsch und doch an anderer Stelle diskussionswürdig.

Uns sind in diesem Zusammenhang nur zwei Dinge wichtig anzumerken:

1.  Die Beschreibung entspricht dem, was Ministerialbürokratie unter Jugendhilfe versteht: klare Zielgruppe, klares Problem, klare Methode zur Hilfe. Die Welt ist glücklicherweise bunter und was sich an evangelischer Jugendarbeit ereignet lässt sich glücklicherweise nur selten in die hier benannten Kategorien pressen. So finden "parteiliche Mädchenarbeit" und "reflektierte Arbeit mit Jungen und Männern" Gott sei Dank nur selten so pädagogisiert statt, wie es der Landesjugendplan erwartet, um in der Arbeit ein förderungswürdiges Vorhaben zu sehen. Auch wenn unsere Jungscharen, Jugendgruppen, Kindergottesdienste oder Konfirmandenfreizeiten genau deshalb nicht eigens finanziell gefördert werden, findet doch genau dort auch diese parteiliche und reflektierte Arbeit statt. Wer immer für evangelische Jugendarbeit insgesamt spricht muss den Mut haben,  auf die Kluft zwischen Verwaltungsdenken und praktischer Arbeit hinzuweisen. Das Bild, welches das aej NRW Positionspapier von evangelischer Jugendarbeit zeichnet, ist nur ein kleiner und besonderer Ausschnitt der Realität. Das kann an der speziellen Aufgabenstellung liegen, die die aej NRW als Jugendverband für sich sieht. Doch es sollte nicht das alleinige Profil evangelischer Jugendarbeit zeichnen. 

2. Für fast alle inhaltlichen Arbeitspunkte, die das aej NRW Positionspapier nennt, gilt: die Arbeit wird an anderer Stelle gemacht. Die aej NRW fördert diese Arbeit teilweise mit Mitteln des Landes NRW. Doch wo bspw. Jugendreferenten bei der Kirche angestellt sind und von dieser bezahlt werden, kann die aej NRW kaum davon sprechen, sie bzw. ihre Hauptamtlichen leisteten die entsprechende Arbeit. Für die Arbeit der Ehrenamtlichen gilt dies um so mehr (s.o.).

 

Fazit

Insgesamt setzt das Positionspapier der aej NRW, mit dem offenbar auch einzelne Mitgliedsverbände Probleme haben, einige Unverschämtheiten, zahlreiche Ungereimtheiten und ansonsten massig Oberflächliches in die Welt. Das Papier ist der verengte Blick von bezahlten Mitarbeitern, die die staatliche Förderung der evangelischen Jugendarbeit zur Absicherung ihrer Jobs brauchen. Nicht die Jugendarbeit steht im Vordergrund - bei der irgendwo auch Hauptamtlich vorkommen können - sondern die wenigen Hauptamtlichen selbst. Vor allem im Vergleich zu dem, was es bereits an inflationären Papieren gibt, ist die Diskussionsvorlage der aej NRW blamabel.

So geht bspw. das "Positionspapier Beteiligung von Kindern und Jugendlichen", das die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter am 7. Mai 1998 einstimmig beschlossen hat, weit über das hinaus, was die aej NRW zu diesem Thema präsentiert. Der BDKJ hat sich schon vor Jahren mit klaren Förderungs-Forderungen zum Ehrenamt geäußert. Viele weitere Jugendverbände haben sehr vernünftiges zu Einzelfragen der Jugendarbeit geäußert.

Die Definition besonderen evangelischen Profils ist die aej NRW schuldig geblieben - was sie dazu schreibt, ist nichts als allgemeines Blabla. Und die strukturelle Konzeption des Verbandes wirft viele viele Fragen auf. 

 

AG "aej NRW Positionspapier"
Landesjugendvertretung in der EKvW
18. Juni 2000

Aej NRW Positionspapier (Dokumentation)

 Jugendkammer Positionspapier (Dokumentation)

 

 

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