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Jugendkammer nimmt Stellung zu LJV-Aktivitäten

Sitzung der Jugendkammer am 14.9.2007, TOP 6:
In den letzten Monaten hat die Landesjugendvertretung Westfalen e.V. (nachfolgend LJV) mit verschiedenen öffentlichkeitswirksamen Äußerungen für Unruhe in der Evangelischen Jugend von Westfalen vor allem unter Hauptamtlichen, aber auch in der Jugendkammer selbst gesorgt. Die LJV ist ein Zusammenschluss ehrenamtlich Mitarbeitender aus Kirchengemeinden und als solches ein Mitgliederverband. Sie ist nicht die Vertretung der jugendlichen Ehrenamtlichen in Kirchengemeinden und Kirchenkreisen. Als Verband ist die Landesjugendvertre-tung Westfalen e.V. Mitglied der Jugendkammer der EKvW.

Der Vorschlag der LJV, eine Jugendsynode als „Unterbau“ und Beratungsgremium für die Jugendlichen, die in der nächsten Landessynode als Gäste eingeladen werden, war und ist diskussionsfähig und –würdig. Allerdings muss dem Verfahren, Institutionen außerhalb des Verbandes (Landes- und Bundesministerium, Superintendentinnen und Superintendenten, Jugendarbeiten anderer Landeskirchen) im Prozess der internen Selbstverständigung zu funktionalisieren, widersprochen werden. Zum einen reagierten diese in der Regel irritiert und fragten bei den Leitungen der Jugendarbeit nach. Zum anderen kann und will die Jugendkammer sich nicht von außen unter Druck setzen lassen. Inhaltlich hält die Jugendkammer die presbyterial-synodale Verfassung der EKvW für ein hohes Gut der Beteiligung aller Christenmenschen an ihrer Kirche und für ein angemessenes Instrument der po-litischen Partizipation im Jugendverband.

Ebenso sind politisch provokante Positionierungen, wie z.B. in der Frage des Alkoholausschanks in der Öffentlichkeit an Jugendliche, für einen eigenständigen Verband als solche nicht zu kritisieren und von diesem selbst angesichts der bestehenden Gesetzeslage zu rechtfertigen; wenn aber durch die Landesjugendvertretung Westfalen e.V. in der Öffentlichkeit der Anspruch suggeriert wird, im Namen der Evangelischen Jugend in der EKvW zu sprechen, kann die Jugendkammer dazu nicht schweigen.

Schließlich hat sich der ehrenamtliche Geschäftsführer der Landesjugendvertretung Westfalen e.V. im Deutschen Pfarrerblatt, Heft 8/2007, unter dem Titel „Hauptamtliche in der Evangelischen Jugendarbeit. Trau keinem über 27“ zur Frage der Hauptamtlichen in der Jugendarbeit geäußert und dabei ein Verständnis von Evangelischer Jugend transportiert, das weder historisch noch systematisch noch theologisch akzeptabel ist: „Evangelische Jugend … umfasst alle evangelisch Getauften bis zu einem gewissen Alter, maximal wohl bis einschließlich 26 Jahre. … Dass in Gruppen, Treffs und Projekten evangelischer Jugend auch andere Menschen aktiv sind – katholische, muslimische, nicht-konfessionelle Jugendliche, Eltern oder Jugendreferenten oder Pfarrer, steht dem nicht entgegen.“ (S. 1 der Online-Fassung). Genau diese Position vertritt auch die Landesjugendvertretung Westfalen e.V., wenn sie sich in der Öffentlichkeit präsentiert. Hiermit wird ein Totalitätsanspruch für eine bestimmte Posi-tion erhoben, dem fundamental widersprochen werden muss. Evangelische Jugend ist mehr und Anderes.

Die Evangelische Jugend von Westfalen definiert sich als Teil der Gemeinde Jesu Christi und als ein besonderer Ausdruck kirchlichen Handelns. Sie weiß um ihre Entstehungsgeschichte als eigenständige, von den Kirchen unabhängige Jugendbewegung und versteht sich gleich-zeitig, weil die Zeiten und die Sichtweisen der Kirche sich geändert haben, als Nachwuchs und Erneuerung der Evangelischen Kirche von Westfalen. Sie ist eigenständig unter dem Dach der verfassten Kir-che. Diese Spannung ist ebenfalls geschichtlich begründet in den Erfahrungen der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland. Deshalb ist die Jugendkammer der gemeinsame Ort für die vielfältigen Ausprägungen, Herkünfte und Formen der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit. Hier sind die Verbände eigener Herkunft und Prägung, die kir-chengemeindlich bzw. kreiskirchlich verfasste Jugendarbeit und die Dienste der Landeskirche und freier Werke zusammen verantwortlich für die Ausrichtung und Förderung der gesamten Jugendarbeit in der EKvW (KO, Art. 203). Die Jugendkammer verfügt über die Beschluss-rechte zur Verteilung der für die Evangelische Jugend zur Verfügung stehenden öffentlichen und kirchlichen Fördermittel.

In allen Ordnungen der  Evangelischen Jugendarbeit in Westfalen ist das Miteinander von jugendlichen Ehrenamtlichen, ehrenamtlichen Erwachsenen, hauptamtlichen Jugendmitarbeitenden und Pfarrerinnen und Pfarrer vorgesehen. Gleichzeitig weiß die Jugendkammer um die Bedingungen von Kinder- und Jugendarbeit als jugenddominierter eigensin-niger Ort in den Lebenswelten junger Menschen. Die aej-Studie „Jugend im Verband“ hat die Bedeutung von Kinder- und Jugendarbeit für junge Menschen empirisch nachgewiesen – als ein Ort des selbst bestimmten Experimentierens, der Suche nach gelingenden Lebenskonzep-ten und der Entscheidung über die nächsten biographischen Schritte. Darin liegt eine weitgehende Eigenständigkeit von Kinder- und Jugendarbeit begründet, die nur gelingen kann, wenn junge Menschen nicht Adressaten von intentionalen Angeboten sind, sondern als die Gestalterinnen und Gestalter akzeptiert werden.

Die Jugendkammer fördert auch weiterhin alle Formen evangelischer Kinder- und Jugendarbeit, auch die Initiativen jugendlicher Selbst-organisation wie die LJV Westfalen e.V., die aber auch als solche kein Alleinstellungsmerkmal hat. Ehrenamtliche Jugendliche können sich auch anders organisieren. Die Jugendkammer fordert allerdings von allen ihren Mitgliedern den grundsätzlichen Verzicht auf Totalitätsansprüche und damit die Akzeptanz der auch organisatorischen Vielfalt evangelischer Kinder- und Jugendarbeit. Dazu gehört auch die Akzeptanz gemeinsam beschlossener Grundsätze.  

(Beschluss vom 14. September 2007)

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