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„Ohne uns sieht eure Kirche alt aus“ Beschluss

Beschluß der Landessynode der EKvW 1997 zur Hauptvorlage „Ohne uns sieht Eure Kirche alt aus. Kinder – Jugend – Kirche“
(Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) im  Volltext

Inhalt:
A Ein offener Brief
B Kinder- und Jugendcharta der EKvW
C Beschlüsse
1. Arbeit mit Kindern
2. Gottesdienst und Spiritualität
3. Jugendarbeit und Schule
4. Religionsunterricht
5. Konfirmanden- und Jugendarbeit
6. Geschlechtsspezifische Arbeit
7. Behinderte und Nichtbehinderte
8. Offene Jugendarbeit
9. Ökumene
10. Medien und Öffentlichkeitsarbeit
11. Kinder- und Jugendpolitik
12. Kirchliche Verantwortung für Kinder und Jugendliche
Selbstvertretungsstruktur (LJV)
Ehrenamtlichkeit
Einrichtung von Jugendausschüssen
Änderung des Presbyterwahlgesetztes (Wahlalter)
Öffnung von Presbyteriumssitzungen
Personelle und finanzielle Rahmenbedingungen
Änderung von Artikel 198 Kirchenordnung
Werke und Verbände
Schluß

 Ein offener Brief

Liebe Kinder,

wir Erwachsenen haben auf unserer Kirchenversammlung in Bielefeld mit  Kindern und Jugendlichen diskutiert. Dabei haben wir viel gelernt. Wir möchten Euch Mut machen, das, was Euch wichtig ist, den Erwachsenen in

Eurer Kirchengemeinde zu sagen. Den Kindern, mit denen wir gesprochen haben, war Folgendes wichtig:

Wir fragen Euch Erwachsene, an welchen Gott Ihr glaubt, ob Ihr ihm vertraut, und was Ihr von Jesus wißt.

Wir fragen auch, wann Ihr betet. Wir möchten bei Euren Gottesdiensten und Festen gerne mitmachen.

Warum laßt Ihr uns z.B. nicht überall bei Eurem Abendmahl mitfeiern?

Wir bitten Euch, uns erst einmal zu verstehen, bevor Ihr uns beurteilt.
Außerdem sollt Ihr das vorleben, was Ihr von uns wollt. Wenn Ihr das nicht könnt, müßt Ihr das lernen.

Wir Erwachsenen antworten Euch:

Wir möchten Euch sagen, daß Ihr mit Euren Fragen und Problemen nicht allein seid. Sucht Euch in Eurer Gemeinde Menschen, denen Ihr vertraut.

Alle von Euch, ob Ihr getauft oder nicht getauft seid, ob Ihr Mädchen oder Jungen seid, behindert oder nicht, ob Ihr Deutsche seid oder eine andere Nationalität habt, ob Ihr evangelisch oder katholisch seid oder einer anderen Religion angehört – Ihr alle sollt erfahren, daß Gott Euch lieb hat.

Ihr habt ein Recht darauf, daß die Kirchengemeinde Euch Räume zur Verfügung stellt, die Ihr auch selbst mitgestalten könnt. Eure Kirchengemeinde muß Geld für Euch ausgeben, z.B. für Kinder, die an einer Freizeit nicht teilnehmen können, weil die Eltern zu wenig Geld haben.

Wenn es weniger Geld gibt, sollen Dinge gemacht werden, die weniger kosten, aber es darf nicht aufgehört werden, etwas für Euch zu tun.

Die Landessynode hat sich ebenso wie Gemeinden, Verbände und Kirchenkreise der Forderung nach einem Perspektivenwechsel gestellt und während ihrer Tagung junge Menschen in die Beratungen einbezogen. Dies war für alle ein großer Gewinn. Wir haben gelernt, daß es für die Zukunftsfähigkeit der Kirche unerläßlich ist, junge Menschen an den Beratungs- und Entscheidungsprozessen der Kirche zu beteiligen. Aus dieser Erfahrung und Einsicht heraus verabschieden wir folgende

Kinder- und Jugendcharta der Evangelischen Kirche von Westfalen:

1.Die Botschaft Jesu Christi ergeht an alle Altersstufen. Deshalb trägt unsere Kirche Verantwortung für das Leben von Kindern und Jugendlichen in Gemeinde und Gesellschaft. Sie begleitet und fördert Kinder und Jugendliche im Prozeß des Aufwachsens und tritt dafür ein, daß die heranwachsende Generation hoffnungsvoll und zukunftsorientiert ihr Leben gestalten kann.

2.Eine zum Glauben einladende Kirche ist eine kinder- und jugendfreundliche Kirche. Sie läßt sich durch Kinder und Jugendliche prüfen, lernt von und mit ihnen und lädt sie zur Mitgestaltung von Gemeinde und Gesellschaft ein.

3.Das Leben von Kindern und Jugendlichen gestaltet sich facettenreich, widersprüchlich und wird zunehmend von Medien geprägt. Unsere Kirche nimmt wahr, wie Kinder und Jugendliche heute leben und wie sie das Leben erfahren. Unsere Kirche bemüht sich, auf die Pluralisierung der Lebenslagen mit flexiblen Konzepten und Methoden, Kreativität, Kompetenz und Originalität zu reagieren.

4.Besondere Bemühungen gelten Gruppen in unserer Gesellschaft, die in der gegenwärtigen Situation eine geringe Lobby haben und der Anwaltschaft bedürfen. Initiativen und Angebote zur Integration behinderter Kinder und Jugendlicher in Gemeinde und Gesellschaft werden gefördert und unterstützt.

5.Gott schuf den Menschen als Mann und Frau. Kirchliches Handeln berücksichtigt die geschlechtsspezifische Situation und Sozialisation.

Dazu gehört neben gemeinsamen Angeboten auch die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten für eine Mädchen- und eine Jungenarbeit.

6.Kinder und Jugendliche brauchen Zukunft! Die Armut von Kindern und Jugendlichen nimmt zu. Der Mangel an Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie die Bedrohung der Schöpfung führen zur Verunsicherung der jungen Generation. In der augenblicklichen gesellschaftlichen Diskussion wendet sich unsere Kirche gegen eine Politik der Ausgrenzung, Ungerechtigkeit und mangelnden Zukunfts-chancen für junge Leute.

7.Kinder und Jugendliche brauchen die Begegnung mit glaubwürdigen Menschen. Ein wesentliches Potential der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sind die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Ihre Bereitschaft zum Engagement muß gefördert und erhalten werden. Strukturen partnerschaftlicher Mitgestaltung gehören ebenso dazu wie qualifizierte Aus- und Fort-bildungskonzepte.

8.Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen braucht eine angemessene finanzielle und personelle Ausstattung, die eine Planungssicherheit beinhaltet, um Kontinuität und Qualität der Angebote unter veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu sichern.

9.Das Priestertum aller Gläubigen schließt Kinder und Jugendliche mit ein. Unsere Kirche bildet mit ihnen eine Lern- und Lebensgemeinschaft, in der die befreiende Kraft des Evangeliums erfahren werden kann.

10.Unsere Kinder und Jugendlichen bilden zusammen mit den jungen Christinnen und Christen in aller Welt die künftige Erwachsenengeneration des Volkes Gottes. Der Einsatz für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung zum Wohl von Kindern und Jugendlichen in aller Welt ist deshalb ein unverzichtbarer Teil der Kinder- und Jugendarbeit in unserer Kirche.

11.Die Kraft des Heiligen Geistes spricht durch Menschen aller Altersstufen. Deshalb gehören alle der Gemeinschaft der Kirche Jesu Christi an: Erwachsene, Kinder und Jugendliche sind eingeladen, am Gottesdienst teilzunehmen und ihn mit zu gestalten.

Unsere Kirche braucht Kinder und Jugendliche – Kinder und Jugendliche brauchen unsere Kirche!

Daraus ergeben sich folgende Konkretionen:

I. Arbeit mit Kindern

„Kinder brauchen eine Kirche, die sich durch sie prüfen läßt, die für sie eintritt und ihnen Raum zum Aufwachsen in schwieriger Zeit bietet“

(EKD-Synode 1994).

Damit wird der Aufforderung Jesu „Lasset die Kinder zu mir kommen“ entsprochen. Für die Landessynode heißt das:

Kinder sind vollwertige und eigenständige Persönlichkeiten. Sie haben ein Recht auf ihre eigenen Gestaltungs- und Ausdrucksformen. Sie haben einen Anspruch auf die Begleitung durch Erwachsene, die die Lebenswirklichkeit der Kinder wahrnehmen und sich darauf einlassen.

Erwachsene müssen Kinder vor Mißbrauch in jeglicher Form schützen. Für diese Aufgabe stellt die Kirche qualifizierte Menschen zur Verfügung. Sie tut das mit haupt,- neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in vielerlei institutionellen und informellen Formen. Diese bedürfen einer stärkeren Vernetzung unter Einbeziehung der Arbeitsbereiche für Kinder unter 8 Jahren.

In unseren Gemeinden sollen Mädchen und Jungen, Getaufte und Nichtgetaufte sowie Kinder unterschiedlicher Nationalitäten, Konfessionen und Religionen angenommen werden und in Wort und Tat die Liebe Gottes erfahren.

Die Kinder haben einen Anspruch auf Gottesdienste, in denen sie mit ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten als gleichberechtigt Mitfeiernde ernst- und angenommen werden.

Ihnen sollen Räume zur Verfügung gestellt werden, die sie selbst gestalten können, für die sie Rechte und Pflichten übernehmen und über deren Nutzung sie mit entscheiden können.

II. Gottesdienst und Spiritualität

Kinder und Jugendliche fordern Gottesdienste, die Bedeutung für ihr Leben und für ihren Glauben haben. Sie suchen tragfähige Beziehungen zu glaub- und vertrauenswürdigen Personen. Sie brauchen eigene Ausdrucksformen für ihr Nachdenken und ihre Fragen.

Als Kirche verpflichten wir uns, auf sie zu hören und ihre Anliegen mit ihnen umzusetzen.

Im Blick auf Sprache, Form und Musik muß darauf geachtet werden, daß  Gottesdienste alltagsnah und zeitgemäß gestaltet werden.

Das bedeutet:

·Im Gottesdienst darf nichts gesagt werden, was Konfirmandinnen und Konfirmanden nicht verstehen können.

·Der Gottesdienst braucht einfache und unmittelbare sinnliche Erfahrungen.

·Im Gottesdienst soll echte Gemeinschaft erlebt und gefördert werden.

·Außer den Sonntagsgottesdiensten muß es gerade für Jugendliche eigene Gottesdienste geben.

Zur Umsetzung dieser Verpflichtung soll es in jeder Gemeinde einen Liturgie- und Gottesdienstkreis quer durch die Generationen geben. Im Blick auf Aus-, Fort- und Weiterbildung müssen die genannten Kriterien berücksichtigt werden.

Verstärkt und regelmäßig sollen die entsprechenden Stellen (Arbeitsstelle Gottesdienst, Landesverband der Kirchenmusiker, Landes- und Kreismusikwarte, Landeskirchenmusikhochschule etc.) im Bereich Neues Geistliches Lied, Jazz-, Rock- und Popmusik, Aus- und Fortbildungsangebote für Kirchenmusiker anbieten.

In den Gemeinden soll die Frage des Abendmahls mit Kindern diskutiert und eine Verständigung darüber herbeigeführt werden.

Die Landessynode bittet die Kirchenleitung, weitere Arbeitshilfen für den gottesdienstlichen Bereich entwickeln zu lassen, die den Gemeinden Hilfestellung geben bei dem Bemühen, alle Altersgruppen zu beteiligen.

III. Jugendarbeit und Schule

Schule ist über viele Jahre ein wichtiger Lebensraum und Treffpunkt von Kindern und Jugendlichen. Kirche muß da sein, wo Kinder und Jugendliche leben, und bereit sein, diesen Raum mitzugestalten.

Das bedeutet:

1.Kirche muß durch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in der Schule präsent sein (begleitend, beratend, mitarbeitend bei Projekten, im Schulleben, Freizeiten u.a.).

2.Die in der Grundschule gegebenen rechtlichen Möglichkeiten verläßlicher Kontakte durch kirchliche Angebote sollen in Absprache mit der Schule wahrgenommen werden. Die Landessynode bittet die Kirchenleitung dafür Sorge zu tragen, daß eine Arbeitshilfe erstellt wird, die zu alternativen Formen der Gemeindearbeit im Blick auf Kinder im 3. und 4. Schuljahr ermutigt.

3.Kirchliche Jugendarbeit an der Schule muß von der Kirche als konkrete Gemeindearbeit angesehen und akzeptiert werden.

4.Kinder und Jugendliche wünschen und benötigen im Lebensraum Schule Begleitpersonen ihres Vertrauens. Dafür ist Beratung und Seelsorge auch durch hauptamtliche kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefragt.

Sie ist auch für die kirchliche Jugendarbeit eine große Chance.

5.Schulen entwickeln zur Zeit ihr eigenes Schulprogramm, das die Schule nach außen öffnet. Deshalb sollten Kirchengemeinden vor Ort jetzt die Chance nutzen, als Partner und Teil des Schulprogramms berücksichtigt zu werden. Dazu gehört die Bereitschaft, den ersten Schritt zu tun.

Wenn Kirche dieses unverzichtbare Arbeitsfeld vernachlässigt, „sägt sie am eigenen Ast“ (Synodenforum Jugendarbeit und Schule).

IV. Religionsunterricht

Der Religionsunterricht an den Schulen ist ein entscheidendes Begegnungsfeld zwischen Kirche und den in der Schule Lernenden und Lehrenden.

Die Evangelische Kirche von Westfalen setzt sich nachdrücklich dafür ein, daß dieses Begegnungsfeld entsprechend Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz auch weiterhin als ordentliches Lehrfach organisatorisch, inhaltlich und personell garantiert und ausgestattet wird, und mahnt alle, die in diesem Aufgabenfeld Verantwortung tragen, die aus dem Grundgesetzartikel folgenden Pflichten verantwortlich wahrzunehmen und öffentlich zu vertreten.

Die Landessynode bittet die Schule sowie die Religionslehrerinnen und -lehrer bei der Unterrichtsgestaltung neben der Vermittlung von Inhalten auch die persönlichen Anliegen der Schülerinnen und Schüler ernst zu nehmen.

Wir bitten die Kirchenleitung, eine Stellungnahme in öffentlichkeitsgerechter Form (ähnlich dem Papier der katholischen Kirche, auf der Basis der jüngsten EKD-Verlautbarung) zu erstellen, in der sie ihre Mitverantwortung für den Religionsunterricht und damit ihre gesellschaftliche Verantwortung verdeutlicht.

Wir bitten die Kirchenleitung, Angebote einer Berufs- und Studienberatung aller Lehramtsstudierenden mit dem Fach Evangelische Religionslehre zu Beginn ihres Studiums sowie studienbegleitend einzurichten, die im Sinne der o. g. Perspektive steht, um sie zu unterstützen und auch, um einen möglichen Mißbrauch des Faches zur Verbesserung der Einstellungschancen vorzubeugen.

Die Stellungnahme des Pädagogischen Instituts über den Stellenwert des Religionsunterrichts für die kirchliche Arbeit ist dabei zu berücksichtigen.

V. Konfirmanden- und Jugendarbeit

1.Die Konfirmandenarbeit sollte in Zukunft im Zusammenhang mit der Kinder- und Jugendarbeit vor Ort geplant und organisiert und in einem Team von Pfarrerinnen und Pfarrern sowie haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt werden.

2.Die Lebenssituation und die Erfahrungswelt der Jugendlichen müssen mehr als bisher in der Konfirmandenarbeit ernst genommen werden. Die Landessynode bittet die Kirchenleitung, den geltenden Lehrplan daraufhin zu überprüfen, ob er diesem Anspruch gerecht wird.

3. An verschiedenen Orten werden Modelle der Konfirmandenarbeit entwickelt, die an die Grenzen des bisherigen Rahmenplans stoßen. Die zur Zeit erstellte neue Rahmenordnung sollte verschiedene Organisationsformen ermöglichen und den Gemeinden mehr Gestaltungsfreiräume zugestehen.

4.Die Landessynode bittet die Kirchenleitung, eine Informationsschrift für Jugendliche und Eltern in Auftrag zu geben, in der in ansprechender Form Ansatz und Ziele heutiger Konfirmandenarbeit verständlich und werbend beschrieben werden.

5.Alle in der Konfirmandenarbeit Tätigen brauchen eine qualifizierte pädagogische Aus- und Fortbildung. Insbesondere muß die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Ausbildung von Pfarrerinnen und Pfarrern einen größeren Stellenwert erhalten und in der Fortbildung verpflichtend werden. Gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen für Pfarrerinnen und Pfarrer sowie hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit sollen immer mehr zur Regel werden.

6.Grundlage gelingender Konfirmandenarbeit muß es sein, Kinder und Jugendliche als Partnerinnen und Partner zu akzeptieren.

7.Die Presbyterien werden gebeten, ihre Verantwortung für die Konfirmandenarbeit wahrzunehmen.

VI. Geschlechtsspezifische Arbeit

Geschlechtsspezifische Arbeit mit Mädchen und Jungen muß als ein grundlegender Ansatz kirchlicher Jugendarbeit in Konzeptionen und Ausbildungsverordnungen verankert und finanziell, personell und strukturell abgesichert werden.

Mädchenarbeit braucht Mitarbeiterinnen, Jungenarbeit braucht Mitarbeiter, die für die geschlechtsspezifische Arbeit fachlich qualifiziert sind und ihre Fachlichkeit in Angeboten und Fortbildungen an die jeweiligen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergeben und Vernetzung mit anderen Arbeitsbereichen in Kirche und Kommune praktizieren.

Mädchen und Jungen brauchen ihre je eigenen Erlebnis-Räume, um sich mit ihrer geschlechtsspezifischen Rolle und Situation auseinanderzusetzen.

Hier ist auch die Situation lesbischer Mädchen und schwuler Jungen zu berücksichtigen.

Besonders Mädchen brauchen Schutzräume, wie sie niedrigschwellige Anlaufstellen und Zufluchtsstätten für Mädchen in Krisensituationen bieten. Dazu ist eine gezielte Lobby – und Öffentlichkeitsarbeit für bestehende und im Aufbau befindliche Mädcheneinrichtungen erforderlich.

Die geschlechtsspezifische Arbeit muß in allen kirchlichen Handlungsfeldern, also auch in Gottesdienst und Konfirmandenarbeit einen wichtigen Stellenwert bekommen.

VII. Behinderte und Nichtbehinderte

Junge Menschen mit Behinderungen sind Gemeindemitglieder wie andere auch. Sie sollen an den Angeboten der Kirchengemeinden, Verbände und Kirchenkreisen teilnehmen können, z. B. in den Kindergruppen, im Kindergottesdienst, in den Jugendgruppen und in der offenen Jugendarbeit. Somit ergeben sich vielfältige Wahlmöglichkeiten für ihre Freizeitgestaltung.

Die Synode bittet die Gemeinden, Verbände und Kirchenkreise, sich für folgende Anliegen einzusetzen:

·Kirchen- und Jugendräume auch für Körperbehinderte zugänglich zu machen;

·Gespräche mit Eltern Behinderter und Nichtbehinderter zu führen als notwendige Voraussetzung für eine integrative Kinder- und Jugendarbeit;

·entsprechende Kinder- und Jugendangebote als integrativ zu kennzeichnen, um Eltern und ihren behinderten Kindern deutlich zu signalisieren, daß sie im Gemeindeleben gern gesehen werden;

·Öffnung für das gemeinsame Leben von behinderten und nichtbehinderten Kindern in den Kindergärten und Tageseinrichtungen;

·Unterstützung, Förderung und Begleitung der gemeinsamen Ausbildung von behinderten und nichtbehinderten Kindern in den Schulen;

·den behinderten Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, in ihrer Kirchengemeinde auf die Konfirmation vorbereitet und konfirmiert zu werden;

·enge Kontakte und Beziehungen zu Sonderschulen sowie zu Wohnheimen und Werkstätten für Behinderte zu pflegen, damit diese Einrichtungen sich nicht zu Behindertenghettos entwickeln;

·das Thema „Miteinander von Behinderten und Nichtbehinderten“ in der  Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der hauptamtlichen Pädagoginnen und Pädagogen sowie in der Pfarrerinnen- und Pfarrerausbildung zu verankern.

Die Landessynode macht sich den Beschluß der EKD-Synode zu eigen und bittet die Kirchenleitung, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, die Förderung behinderter Menschen ungeschmälert auf dem jetzigen Leistungsniveau fortzuführen.

VIII. Offene Jugendarbeit

Die offene Kinder- und Jugendarbeit ist ein notwendiges und unverzichtbares Feld gemeindlichen Wirkens. Sie sollte ein selbstverständlicher Bestandteil sozialer und kirchlicher Infrastruktur in der EKvW sein.

Deshalb fordert die Landessynode die Presbyterien und Gemeinden auf, die veränderte Lebenswirklichkeit der Kinder und Jugendlichen bewußt wahrzunehmen und diese als Ausgangslage ihrer Überlegungen anzusehen. Um die offene Form der Kinder- und Jugendarbeit effektiv zu gestalten, benötigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr fachliche Kompetenz durch Weiterbildung, insbesondere in Bezug auf die Integration von kirchenfernen, sozial-benachteiligten, ausländischen, arbeitslosen und andersgläubigen Kindern und Jugendlichen. Ebenso muß Kindern und Jugendlichen genügend Raum zur Verfügung gestellt werden, um in sinnvoller Freizeitgestaltung eine Orientierungshilfe zu erfahren, die ihnen ihre Identitätsfindung und Konfliktbewältigung erleichert und gleichzeitig eine Horizonterweiterung ermöglicht. Soll die offene Arbeit weitergeführt werden, so muß mittelfristig ein Finanzplan erstellt werden.

IX. Ökumene

Die Landessynode nimmt mit Freude zur Kenntnis, daß vielen „jungen“ Menschen eine intensive Arbeit in der weltweiten Ökumene wichtig ist. Die Kontakte, die im Rahmen von Projekten und Partnerschaften existieren, sollen auch in Zukunft fortgesetzt und gefördert werden. Sie sind Brücken der Verständigung. Sie machen erfahrbar, daß Vorurteile und Feindbilder nicht das letzte Wort behalten müssen. Die Vielfalt und Verschiedenheit in der Ökumene sind ein reicher Schatz, der die   Teilnehmerinnen und Teilnehmer immer wieder herausfordert, den eigenen Standpunkt zu finden. Eine finanzielle Absicherung dieser Arbeit ist notwendig.

Die Landessynode hat bereits mehrfach zum Thema „Weltweite Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ Stellung bezogen und Beschlüsse gefaßt. Die Arbeit gegen Kinderpornographie ist hinzugekommen.

Die Landessynode bittet die Landesregierung, die rechtlichen Möglichkeiten dafür zu schaffen, Kinderpornographie auch im Internet wirksam zu bekämpfen.

Weiterhin bittet die Landessynode die Kirchenleitung in Zusammenarbeit mit den Partnerkirchen der Evangelischen Kirche von Westfalen, das Problem der weltweiten sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche als Herausforderung in jedes ökumenische und entwicklungspolitische Handeln der Landeskirche mit einzubeziehen.

Sie bittet die Kirchenkreise, Gemeinden, Verbände und diakonischen Träger, verstärkt die Arbeit des westfälischen Arbeitskreises „Kampagne gegen Kinderprostitution“ zu unterstützen.

Die Landessynode unterstützt das Anliegen unserer ökumenischen Partner, ein Netzwerk junger Menschen aufzubauen. Sie ermutig Gemeinden und Kirchenkreise, jungen Menschen die Teilnahme an Workcamps, Praktika und Mitarbeit auf Zeit in der Ökumene zu ermöglichen.

X. Medien und Öffentlichkeitsarbeit

Das Lebensgefühl und auch die Lebenseinstellung von Kindern und Jugendlichen werden heute wesentlich durch Medien und die von ihnen vermittelte populäre Kultur geprägt. Dies muß auch Konsequenzen für die kirchliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen haben.

Jugend-Medien-Arbeit benötigt neben ausreichenden Räumen auch eine verbesserte technische Ausstattung und eine angemessene medien-pädagogische Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen zu stärken und die oft kommerziellen Botschaften der visuellen Medien zu thematisieren.

Wir brauchen in der Kirche aber auch neue Formen der Öffentlichkeitsarbeit für Kinder und Jugendliche, um z.B. die Jugendarbeit an den Internet-Angeboten der EKvW zu beteiligen. Wir bitten die Kirchenleitung zu prüfen, ob auf der Ebene der EKD eine zeitgemäße kirchliche Jugendzeitung herausgegeben werden kann, an der auch die EKvW beteiligt ist.

XI. Kinder- und Jugendpolitik

Die Kirche muß sich ihrer sozialen Verantwortung gegenüber Kindern und  Jugendlichen bewußt sein. Deshalb fordert die Landessynode die Gemeinden, Verbände und Kirchenkreise auf:

1.Die vorhandenen kirchlichen Ausbildungs- und Arbeitsplätze müssen gesichert werden.

2.Die Zusammenarbeit der Gemeinden mit den ansässigen Betrieben muß gefördert werden, wobei bei erfolgreichen Arbeitsvermittlungen von Jugendlichen eine positive Herausstellung des Betriebes erfolgen sollte (Gemeindeblatt).

3.Den Jugendlichen sollte bei der Suche nach Ausbildungs- und Arbeitsplätzen Unterstützung und Vermittlung angeboten werden. Insbesondere sozial benachteiligte Jugendlichen sollten dabei unterstützt werden.

4.Die Gemeinden sollten sich gezielt jungen Aussiedlern und Aussiedlerinnen öffnen und sich mit ihren Lebenssituationen auseinandersetzen. Sie sind in die kirchliche Arbeit mit einzubeziehen.

5.Den Flüchtlingskindern in den Gemeinden ist Beistand zu gewähren, unabhängig davon, welchem Glauben sie angehören.

Kirche muß wirksamer als Bündnispartnerin für Kinder und Jugendliche in Erscheinung treten. Deshalb soll in jedem größeren Ort oder Stadtteil ein runder Tisch eingerichtet werden, an dem Kinder und Jugendliche zusammen mit Vertretern der Kirchen und anderer Institutionen selbst um ihre Zukunftsinteressen streiten.

Kinder- und jugendpolitische Arbeit muß sich weiterhin in der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in kommunalen und verbandlichen Gremien konkretisieren.

Die Landessynode bittet die Kirchenleitung, sich auf der Grundlage der Ausarbeitung des landeskirchlichen Sozialausschusses „Die finanzielle Situation von Familien mit Kindern verbessern!“ für eine Neuregelung eines gerechteren Familienlastenausgleichs einzusetzen.

XII. Kirchliche Verantwortung für Kinder und Jugendliche

1. Selbstvertretungsstruktur

Die Landessynode bittet die Kirchenleitung, die entstehende Selbstvertretungsstruktur im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit zu ermöglichen und zu fördern.

2. Ehrenamtlichkeit

In Anerkennung der Ehrenamtlichkeit in der Kinder- und Jugendarbeit bittet die Synode die Kirchenkreise und Gemeinden, sicherzustellen, daß die Grundsätze der Landessynode für die ehrenamtliche Arbeit in Westfalen von 1994 umgesetzt werden. Hier ist insbesondere der Auslagenersatz zu berücksichtigen. Außerdem ist darauf zu achten, daß den Ehrenamtlichen für die Mitarbeit bei Veranstaltungen (z. B. Freizeiten/Aus- und Fortbildung) keine Teilnehmergebühren abverlangt werden. Die Kosten für die Teilnahme an Ausbildungen und regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen müssen erstattet werden.

3. Einrichtung von Jugendausschüssen

Die Synode bittet die Kirchenkreise, Verbände und Gemeinden, ehrenamtliche Mitarbeitende in die gemeindliche, verbandliche und kreiskirchliche Arbeit verantwortlich einzubeziehen. Dies sollte, da wo es bisher noch nicht geschehen ist, durch die Einrichtung von Jugendausschüssen sichergestellt werden.

Nichtevangelische Ehrenamtliche können angemessen in den Gremien der Kinder- und Jugendarbeit beteiligt werden.

4. Änderung des Presbyterwahlgesetzes

Die Landessynode beabsichtigt das aktive Wahlalter auf 14 Jahre zu senken. Die Kirchenleitung wird gebeten, eine entsprechende Gesetzesänderung vorzubereiten. Dabei soll nicht auf das Alter bei Beginn des Wahlverfahrens, sondern auf das Alter am Tage der Wahl abgestellt werden.

Die Gemeinden werden gebeten, mögliche Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteramt auf die Möglichkeit des vorzeitigen Ausscheidens hinzuweisen.

5. Öffnung von Presbyteriumssitzungen

Die Kirchengemeinden sollen zu der Frage einer Änderung von Artikel 68 (3) der Kirchenordnung hinsichtlich der Aufteilung der Presbyteriumssitzungen in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Tagungsteil gehört werden.

6. Personelle und finanzielle Rahmenbedingungen

Personalplanung und Finanzierung der Theologinnen und Theologen darf nicht zu Lasten anderer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen. Für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist die Mitwirkung pädagogisch ausgebildeter hauptamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine wesentliche Grundbedingung.

Personalplanung und Finanzverantwortung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – auch für die Theologinnen und Theologen – sollte auf der Ebene der Kirchenkreise erfolgen, damit gewährleistet werden kann, daß die Zahl der Pfarrerinnen und Pfarrer und anderer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Maßgabe der VSBMO in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Dazu bedarf es einer entsprechenden Mittelzuweisung von Kirchensteuereinnahmen an die Kirchenkreise, die diese Arbeit absichert.

Die Landeskirche sollte dazu inhaltliche, personelle und strukturelle Kriterien vorgeben, die von den Kirchenkreisen umgesetzt werden können.

Die bisherigen Qualitätsstandards für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, festgelegt durch die VSBMO, das Diakonengesetz, die Grundsätze zur Berufsordnung usw. müssen weiterhin Gültigkeit haben.

Die finanziellen Standards bei pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dürfen nicht abgesenkt werden, um auch weiterhin professionelle Hauptamtliche für die Kinder- und Jugendarbeit gewinnen zu können.

Anstellungsverhältnisse auf 610,00 DM Basis bzw. Honorarverträge, die Hauptamtliche ersetzen, sollen vermieden werden.

7. Änderung Artikel 198 der Kirchenordnung

Die Mitgestaltung unserer Kirche durch junge Menschen soll sich in vielfältigen Formen vollziehen. Sie muß aber auch ihren Niederschlag in den Ordnungen finden, die unser Zusammenleben regeln. Mit den Kirchenkreisen, die diesen Antrag gestellt haben, hält es die Landessynode für nötig, den Artikel 198 der Kirchenordnung zu überarbeiten und den heutigen Gegebenheiten anzupassen. Sie bittet die Kirchenleitung im Rahmen der Überarbeitung der Kirchenordnung die Vorschläge der Kreissynoden zu einer Textneufassung zu berücksichtigen.

8. Werke und Verbände

Eine wichtige Säule evangelischer Jugendarbeit ist die Arbeit der freien Werke und Verbände. Ihre überwiegend ehrenamtliche Arbeit ist weiterhin finanziell und ideell zu fördern und zu unterstützen.

Schluß

Die Landessynode bittet die Kirchenleitung, die Beschlüsse zur Hauptvorlage in drei und in fünf Jahren daraufhin zu überprüfen, wieweit sie in den Gemeinden, Verbänden, Kirchenkreisen und auf der landeskirchlichen Ebene auch wirklich umgesetzt worden sind. Für diese Form der Überprüfung sollte die Kirchenleitung ein geeignetes Verfahren entwickeln.

Die Landessynode beauftragt die Kirchenleitung, die Beschlüsse zur Hauptvorlage den Kindern und Jugendlichen in einer altersgemäßen Weise und in unterschiedlichen Formen zugänglich zu machen.

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