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Protokoll: Gründung der LJV

PROTOKOLL DER GRÜNDUNG DER LANDESJUGENDVERTRETUNG (LJV) IN DER EKvW AM 7. UND 8. MÄRZ 1998 IN HAUS VILLIGST (SCHWERTE)Anwesend: Vertreter aus den Kirchenkreisen Bielefeld, Bochum, Dortmund-Süd, Dortmund-West, Gelsenkirchen, Hamm, Iserlohn, Lünen, Minden, Paderborn, Tecklenburg, Schwelm, Steinfurt-Coesfeld-Borken, Vlotho und Wittgenstein. Die detaillierte Teilnehmerliste erhalten all diejenigen, die anwesend waren.

1. Teil Samstag, 7. März 1998

1. Auftakt

Wolfgang Rußkamp, Vorsitzender der KKJW, begrüßt die TeilnehmerInnen des „Jugendforums“ und entläßt sie in die eigenen Beratungen. Auch Bernd Hillebrand, Geschäftsführer und stellvertretender Leiter des Amtes für Jugendarbeit, wünscht viel Erfolg.

2. Tagesordnung und Gesprächsleitung

Da es für dieses „Jugendforum“ noch kein Programm gibt und keine Struktur, wird per Akklamation Marc Zedler (KK St-Coe-Bor) zum Moderator der Veranstaltung berufen. Er schlägt vor, zügig in die Beratungen über die Gründung einer Selbstvertretung der Jugend auf Landeskirchenebene einzutreten und verteilt einen Satzungsentwurf. Dieser Entwurf wurde – nach dem der Wunsch nach einer landeskirchlichen Jugendvertretung während der Landessynode im November von Jugendlichen deutlich gemacht worden und am Abend der Begegnung in der Hechelei (11. November 1997) als Forderung verabschiedet worden war – in Vorbereitungstreffen am 13. Dezember 1997 und am 17. Januar 1998 in der Jugendbildungsstätte Nordwalde erarbeitet. Die Einladung zu diesen Treffen ging auf Mitglieder des „Forums der Jugend“ im KK Steinfurt-Coesfeld-Borken zurück. Zu diesen Vorbereitungen waren jeweils über die Jugendpfarrämter der 33 Kirchenkreise alle Interessierten eingeladen worden. Beteiligt haben sich an den Vorbereitungen Jugendliche aus fünf Kirchenkreisen. Der Entwurf einer Satzung war ferner beim Nachtreffen zur Landessynode am 14. Februar 1998 in Villigst in zwei Arbeitsgruppen diskutiert worden. Von den Vertretern aus dem KK Hamm wird grundsätzlicher Diskussionsbedarf angemeldet, ob eine solche eigene Jugendstruktur, wie sie der Satzungsentwurf intendiert, überhaupt wünschenswert sei. Sie seien in Vorgesprächen bei sich zu dem Ergebnis gekommen, daß es sinnvoller sei, sich verstärkt mit Ehrenamtlichen an der KKJW zu beteiligen. Um dieses Thema entsteht eine rege Diskussion. Unter anderem wird von einigen Anwesenden betont, daß die Frage nach einer Beteiligung Ehrenamtlicher an der KKJW unabhängig von der Frage nach einer Jugendvertretung zu sehen sei, weil die KKJW zum einen aus ihrer Tradition heraus nicht das geeignete Forum sei, um jugendgemäß zu diskutieren und auch politische oder gesellschaftliche Fragen aus der Sicht Jugendlicher anzusprechen, und weil zum anderen bereits heute jeder Kirchenkreis die Möglichkeit habe, Ehrenamtliche in die KKJW zu delegieren. Da dies aber kaum geschehe, habe sich die KKJW zu einem Fachgremium der Hauptamtlichen entwickelt, was zunächst zu   respektieren sei. Vertreter aus Hamm halten entgegen, daß die KKJW Einfluß habe und eine feste Institution in der Jugendarbeit sei, wohingegen eine neue Struktur wohl eher keine Beachtung finden würde. Daher sollten lieber Anstrengungen unternommen werden, die KKJW umzubauen, wie dies z.B. durch die Verlegung auf Wochenendtermine bereits im Ansatz geschehen sei. Nach langer Diskussion stellt Marc den Antrag zur Abstimmung, die Diskussion zu unterbrechen und über den konkreten Satzungsentwurf zu diskutieren. Dabei sollten aus jedem Kirchenkreis maximal zwei Jugendliche stimmberechtigt sein. Der Vorschlag dieses Abstimmungsverfahrens wird einstimmig angenommen, der Antrag zur Aufnahme der Beratungen über den Satzungsentwurf wird bei zwei Gegenstimmen ebenfalls angenommen.

Für den weiteren Ablauf wird vereinbart, ggf. möglichst bald in die konkrete Projektarbeit einzusteigen.

3. Satzungsentwurf einer Landesjugendvertretung (LJV)

Für die Beratungen über den Satzungsentwurf (Anlage) schlägt Marc vor, Abschnitt für Abschnitt gemeinsam den Entwurf durchzugehen und zu diskutieren. {Da hierbei im wesentlichen Fragen aufkamen, die von der Vorbereitungsgruppe beantwortet werden konnten, sollen die Ergebnisse hier – auch wenn es sich um längere Diskussionen gehandelt hat – nur kurz als Frage und Antwort dargestellt werden. Änderungsbeschlüsse sind explizit benannt.}

Zu § 1 (Auftrag):

?: Ist es nicht etwas anmaßend, neben der kirchlichen auch die politische und gesellschaftliche Ebene als Handlungsfeld der LJV zu benennen? !: Da die LJV nicht nur ein Zusammenschluß für Fragen der Jugendarbeit sein soll, sondern auch eine Vertretung ehrenamtlich tätiger Jugendlicher, sollten Fragen wie Umwelt, Bildung oder die öffentliche Finanzierung von Jugendarbeit nicht ausgeklammert werden.

?: Was bedeutet „Gemeindejugend“? Sind damit die Verbände ausgeschlossen? !: Verbände sind nicht ausgeschlossen, sollen aber auch keinen Sonderstatus bei der Delegation aus den Kirchenkreisen bekommen. Sofern sie sich in der kirchlichen Jugendarbeit engagieren, kommen sie automatisch in der Gemeindejugend und den entsprechenden Gremien vor.

Zu § 2 (Zusammensetzung):

?: Was bedeutet „bei der Kirche beruflich tätig“? Fallen Honorarkräfte oder Zivis darunter?!: Gemeint sind Festanstellungen, die eine entsprechende Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber begründen. Davon sind Honorarkräfte nicht betroffen. Zivis sollen nicht unter diesen Passus fallen, ebenso keine Jahrespraktikanten o.ä. Es wird vereinbart, ggf. Details in einer Wahl- oder Geschäftsordnung zu regeln.

Zu § 3 (Aufgaben und Arbeitsweisen):

?: Woher soll das Geld kommen, mit dem die LJV ihre Arbeit finanziert? !: Dauerhaft sollen Mittel bei der Landessynode bzw. Kirchenleitung beantragt werden. Der Beschluß der Landessynode, die entstehende Selbstvertretungsstruktur zu fördern und zu ermöglichen, sollte dies auch möglich machen. Mit diesem Thema soll nach der Konstituierung der Vorstand beauftragt werden.

?: Müssen nicht wenigstens einige Vorstandsmitglieder bzw. konkret der Vorsitzende volljährig, also voll geschäftsfähig sein? !: Diese Details sollen ggf. später in der Wahl- oder Geschäftsordnung geregelt werden. Im Augenblick gibt es keine Notwendigkeit für eine Altersbegrenzung.

?: Sollte bei den Aufgaben nicht genannt werden, Sitz und Stimme bei der Synode zu beantragen? !: Dies ist in dem Passus „Wahl von Delegierten in andere landeskirchliche Gremien“ intendiert. Welche Anträge im einzelnen gestellt werden sollen, muß sich erst noch zeigen. Zunächst sollte die LJV ihre Arbeit aufnehmen.

Antrag: In Absatz (4) sollte die Dauer der Amtszeit des Vorstandes auf zwei Jahre festgelegt werden. Der Abschnitt sollte lauten: „Die LJV wählt aus ihrem Kreis fünf Mitglieder für die Dauer von zwei Jahren zum Vorstand. Nähreres regelt die LJV in einer  Wahlordnung.“ Der Antrag wird ohne Gegenstimmen und Enthaltungen angenommen. ?: Müssen Kandidaten stimmberechtigte Delegierte sein? !: Nein. Da die LJV „offen für alle TeilnehmerInnen und MitarbeiterInnen evangelisch-kirchlicher Jugendarbeit“ ist, gehören sie zur LJV und sind wählbar. Für die Kandidaten gilt daher auch keine Altersbegrenzung.

Antrag: In Absatz (5) sollte es heißen „des jeweils gastgebenden Kirchenkreises“ um zu verdeutlichen, daß nicht immer die gleichen Gruppen Ausrichter der LJV-Treffen sein sollen. Dieser Antrag wird ohne Gegenstimmen angenommen. Absatz (5) lautet nun: „Der Vorstand beruft die Versammlungen der LJV ein und legt die vorläufige Tagesordnung fest. Die Organisation und Tagesleitung jeder Versammlung wird von den Jugendlichen des jeweils gastgebenden Kirchenkreises bzw. einer Vorbereitungsgruppe in Absprache mit dem Vorstand wahrgenommen.“

Antrag: In Absatz (6) sollte eingefügt werden, daß der Vorstand die LJV auch nach außen vertritt. Der Absatz heißt dann: „Zwischen den Treffen der LJV führt der Vorstand die Geschäfte und vertritt die LJV nach außen. Näheres regelt die LJV in einer Geschäftsordnung.“ Der Antrag wird ebenfalls ohne Gegenstimmen angenommen.

§ 4 (Übergangs- und Schlußbestimmungen):

Es gibt eine ausgiebige Diskussion um eine Mindestteilnehmerzahl für Satzungsänderungen. Antrag: Es soll eine Mindestteilnehmerzahl von Kirchenkreisen für Satzungsänderungen eingefügt werden, deren Höhe noch zu bestimmen wäre. Dieser Antrag wird bei drei Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen mit großer Mehrheit abgelehnt.

Antrag: Zur Klarstellung sollte es heißen, daß sich die 2/3-Mehrheit auf die anwesenden Stimmberechtigten bezieht. Der Antrag wird ohne Gegenstimmen angenommen. Der Abschnitt heißt daher: „Diese Satzung tritt mit ihrem Beschluß am ….. in Kraft. Vorschläge für Satzungsänderungen müssen jeweils mindestens acht Wochen vor der Abstimmung auf einem LJV-Treffen den Jugendvertretungen der Kirchenkreise, wo es Jugendvertretungen noch nicht gibt den synodalen Jugendausschüssen, zusammen mit der Einladung zum LJV-Treffen zugeschickt werden. Satzungsänderungen werden mit den Stimmen von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen.“ {Nach diesen Beratungen werden 10 Minuten Pause eingelegt (bis 16.50 Uhr).}

Nach der Pause kommt es vor der Abstimmung über die Annahme der Satzung nocheinmal zu grundsätzlichen Diskussionen zwischen den Vertretern aus dem KK Hamm und den übrigen Anwesenden. Vor allem geht es nochmals um die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, die Beteiligung an der KKJW zu forcieren anstatt neue Strukturen aufzubauen. Die Vertreter aus Hamm fühlen sich von dem Verfahren übergangen. Um 17.15 Uhr wird der Geschäftsordnungsantrag auf Beendigung der Diskussion ohne Gegenstimmen bei zwei Enthaltungen angenommen.

Marc stellt daraufhin die veränderte Satzung als Ganzes zur Abstimmung. Sie wird bei zwei Enthaltungen ohne Gegenstimmen angenommen. Damit hat sich die Landesjugendvertretung der EKvW konstituiert.

4. Wahl des Vorstandes Teil 1

Im folgenden entsteht eine Diskussion um den Zeitpunkt für die Wahl eines Vorstandes. Die Mehrheit spricht sich dafür aus, die Wahlen noch zu verschieben, damit man sich besser kennen lernen kann. Evtl. sollten aber die Kandidaten bereits benannt werden. Es werden daraufhin drei alternative Anträge abgestimmt. Für eine Wahl am selben Abend noch votiert niemand, für eine Wahl am nächsten Tag votieren 18 und für eine Wahl am 25. April bei einem nächsten LJV-Treffen in Dortmund votieren 2 Vertreter. Damit sind die Wahlen auf Sonntag, den 8. März, terminiert. Da jedoch die Vertreter aus Hamm bereits nach dem Abendessen abreisen müssen und auch keine anderen Vertreter entsenden können, wird vorgeschlagen, nun zunächst die Kandidaten zu benennen und sich vorstellen zu lassen und den beiden Stimmberechtigten aus dem KK Hamm eine Briefwahl zu ermöglichen. Dieser Vorschlag wird ohne Gegenstimmen und Enthaltungen angenommen. Für ein Wahlverfahren einigt sich die Versammlung darauf, in einem Wahlgang die 5 Vorstandsmitglieder zu wählen. Jeder Stimmberechtigte kann dabei maximal fünf Kandidaten wählen, wobei die Kandidaten mit den meisten Stimmen gewählt sind. Pro Kirchenkreis soll jedoch nur ein Vertreter im Vorstand sein können; kandidieren mehrere Leute aus einem KK und  befinden sie sich unter den fünf Kandidaten mit den meisten Stimmen, so gilt nur der Kandidat mit den meisten Stimmen als gewählt, der Kollege/ die Kollegin aus dem selben KK mit weniger Stimmen ist nicht gewählt, so daß ein Bewerber mit den sechsmeisten Stimmen in den Vorstand rückt etc. Dieser Vorschlag für ein Wahlverfahren wird ohne Gegenstimmen und Enthaltungen angenommen.

In einem zweiten Wahldurchgang soll jeder Delegierte eine Stimme für die Wahl der/des Vorsitzenden haben; der Kandidat/ die Kandidatin mit den meisten Stimmen wird Vorsitzende(r), der Kandidat/ die Kandidatin des anderen Geschlechts mit den meisten Stimmen wird Stellvertreter. Auch dieser Vorschlag für ein Wahlverfahren wird ohne Gegenstimmen und Enthaltungen angenommen. Für den Wahlausschuß werden Stephanie (KK St-Coe-Bor) und Timo (KK Bochum) per Akklamation bestimmt. Sie sollen die Kandidatenvorschläge sammeln und später bei der Wahl die Stimmen auszählen. Die Wahlzettel der Vertreter aus dem KK Hamm soll Timo als selbst nicht stimmberechtigter Vertreter entgegennehmen und am Sonntag mit in die Auszählung nehmen.

Auf Zuruf werden als Kandidaten für den Vorstand vorgeschlagen:

* Stefan Jannett, KK Bochum, 20 Jahre

* Marc Zedler, KK Steinfurt-Coesfeld-Borken, 21 Jahre

* Nicole Howe, KK Tecklenburg, 24 Jahre

* Sonja Walter, KK Dortmund-Süd, 23 Jahre

* Christoph Urban, KK Lünen, 19 Jahre

* Philipp Spitczok von Brisinski, KK Vlotho, 19 Jahre

* Claudia Althaus, KK Wittgenstein, 18 Jahre

* Jan Weinreich, KK Iserlohn, 18 Jahre

* Tini Zedler, KK Steinfurt-Coesfeld-Borken, 20 Jahre

Nach einer Vorstellung der Kandidaten wird die Sitzung um 18.10 Uhr für das Abendessen bis 19.00 Uhr unterbrochen. Die Vertreter aus dem KK Hamm geben ihre Wahlzettel ab.

5. Arbeitsgruppen

Um in die konkrete Arbeit einzusteigen, werden nach einigen Vorüberlegungen drei Arbeitsgruppen gebildet, die z.T. bis Sonntag, z.T. noch darüber hinaus Vorschläge erarbeiten sollen zu den Themen:

1. Organisation, Informationsfluß und Finanzierung

2. Entwicklungshilfe für Jugendvertretungen auf Kirchenkreis-Ebene

3. Ziele der LJV.

Die Gruppen arbeiten noch bis 20 Uhr, danach findet eine Begegnung mit den Mitgliedern der KKJW statt. Am nächsten Tag soll zunächst eine gemeinsame Sitzung von LJV und KKJW stattfinden, danach werden beide Gruppen nochmals getrennt tagen.

2. Teil Sonntag, 8. März 1998

6. Gemeinsames Treffen mit der KKJW

Auf Einladung der KKJW kommen die TeilnehmerInnen der LJV-Tagung zur KKJW um 9.30 Uhr dazu. Marc stellt die bisherigen Arbeitsergebnisse des Treffens vor. Der geplante Austausch von KKJW und LJV entwickelt sich zu einer reinen Fragestunde der Hauptamtlichen. Diese Veranstaltung wird im nachhinein von den Jugendlichen übereinstimmend als peinlich empfunden. Zwar erklären zahlreiche Hauptamtliche, daß sie die neue Struktur uneingeschränkt begrüßen, doch eine nicht minder große Gruppe bekundet zahlreiche Vorbehalte, die zugleich einen massiven Machtanspruch der Angestellten und Beamteten erkennen lassen. Vor allem aber entwickelt sich keinerlei Austausch. So werden die bis dahin behandelten Themen der KKJW oder die noch anstehenden Beschlüsse nicht angesprochen, wie auch sonst die KKJW-Mitglieder nichts zu berichten haben.

Insgesamt wird erstaunlich deutlich, daß die KKJW – zumindest bislang – wahrlich kein Gremium für engagierte Jugendliche ist.

Die Anregung von Ralf-Erik Posselt, die LJV auch für Initiativen und Gruppen zu öffnen, die nicht in Kirchenkreisen verankert sind, wird aufgegriffen. In den Vorüberlegungen war angedacht, dies vor allem in der Geschäftsordnung deutlich zu machen. Schwierigkeiten bereitet nur die Zuteilung von Stimmrecht, da freie Gruppen und Initiativen schwer zu definieren sind. Das Thema soll auf dem Herbst-Treffen der LJV weiter besprochen werden.

7. Wahl des Vorstandes Teil 2

Um 11 Uhr tritt die LJV wieder zusammen, um den Vorstand zu wählen. Die Stimmauszählung ergibt für Stefan Jannett 11, für Marc Zedler 16, für Nicole Howe 16, für Sonja Walter 10, für Christoph Urban 11, für Philipp Spitczok von Brisinski 7, für Claudia Althaus 5, für Jan Weinreich 5 und für Tini Zedler 11 Stimmen. Da Tini und Marc Zedler aus demselben Kirchenkreis stammen, ist nur Marc gewählt; statt Tini gehört dafür Sonja Walter (Platz 6) dem Vorstand an, ferner Stefan Jannett, Nicole Howe und Christoph Urban.

Für die Wahl eines Vorsitzenden / einer Vorsitzenden berät sich der neu gewählte Vorstand kurz und schlägt dann vor, Marc Zedler zum Vorsitzenden und Nicole Howe zur Vertreterin zu bestimmen. Der Vorschlag wird ohne Gegenstimmen angenommen.

8. Fortsetzung der AG Arbeit und letzte Beschlüsse

Von 11.30 Uhr bis 12.15 Uhr tagen nochmals die Arbeitsgruppen. Sie benennen folgende Ansprechpartner:

* für die Gruppe „LJV-Ziele“: Clara Henrich

* für die Gruppe „Entwicklungshilfe“: Stefan Jannett

* für die Gruppe „Organisation“: Tini Zedler

Die Gruppe Organisation stellt den Antrag, mit dem Verein „Forum Jugendarbeit“ zusammenzuarbeiten, der sich bereiterklärt hat, für die LJV Spenden zu akquirieren und organisatorische Auftragsarbeiten auszuführen. Als gemeinnütziger Verein kann das „Forum Jugendarbeit“ Spendenquittungen ausstellen und könnte umgehend beginnen, für die LJV Mittel einzuwerben. Damit die LJV die korrekte Verwendung der für sie eingehenden Spenden kontrollieren kann, soll sie bis zum Jahresende einen Kassenprüfer benennen, der die Vereinsunterlagen einsehen darf.

Aus dem Plenum wird der Gegenantrag gestellt, mit einer solchen Zusammenarbeit noch zu warten und frühestens beim nächsten Teffen am 25. April darüber zu entscheiden. Der Vorschlag einer sofortigen Zusammenarbeit wird von 12 Stimmberechtigten, der Vorschlag einer Verschiebung von einem Stimmberechtigten unterstützt. Bei einigen Enthaltungen ist damit die Zusammenarbeit mit dem „Forum Jugendarbeit“ beschlossen.

Antrag: Unabhängig von dieser Förderung durch einen Verein soll der Vorstand bei der Kirchenleitung finanzielle Unterstützun beantragen und weiterhin alle möglichen Kooperationen mit dem Amt für Jugendarbeit nutzen. Dieser Antrag wird ohne Gegenstimmen und Enthaltungen angenommen.

Die LJV beendet ihr erstes Tagungswochenende um 12.30 Uhr mit einem Sektumtrunk, den das Amt für Jugendarbeit spendiert hat.

– Ende –

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