(Dokumentation;)
- Fast 50 Jahre hat die EKvW die Beteiligung Jugendlicher verschlafen. Nun, da sich die LJV gegründet hat und aktiv geworden ist, wollten alle schon immer mehr Mitwirkungsrechte für Jugendliche. Vor allem aber laufen intensive Bemühungen, die LJV in die Kirchenstrukturen einzubinden. Das heißt: Die LJV hat allein mit ihrer Gründung einen Nerv der EKvW getroffen.
- Die LJV hat vor allem zwei Stärken, die sie auszeichnen und sowohl von anderen (Kirchen-) Gremien als auch speziell von anderen Landesjugendvertretungen unterscheiden: ihre absolute Unabhängigkeit und ihr direktes Mandat von ehrenamtlichen Jugendlichen. Diese beiden Stärken sind (formulierte) Basis der LJV-Arbeit.
- Die LJV kann nicht als Parallel-Struktur zur Organisation der Kirchenordnung verstanden werden. Sie will und kann diese Struktur nicht ersetzen. Aber es ist ihre Aufgabe, an der Veränderung kirchlicher Strukturen mitzuwirken. So wie niemand verbieten kann, daß sich die Pfarrer eines Kirchenkreises zum Gespräch treffen oder Hauptamtliche bei den Maulwürfen oder in einer Gewerkschaft engagieren, so ist auch jede Legitimationsfrage an die LJV schlicht lächerlich. Als mündige und gleichberechtigte Christen haben es LJV-Delegierte nicht nötig, für ihr Tun offiziellen Segen zu erhalten.
- Mit einer unmittelbaren Einbindung der LJV in Strukturen der verfaßten Kirche würde sie ihre Unabhängigkeit aufgeben. Ihre wesentliche Aufgabe, die Interessen der Jugendlichen, vor allem der ehrenamtlichen Mitarbeiter, auch gegen Positionen der Kirchenleitung, der Landessynoden, der Jugendkammer, der KKJW oder der Ämter zu vertreten, könnte sie nicht mehr wahrnehmen, wenn sie Bestandteil dieser Gremien ist.
- Die Entsendung von LJV-Vertretern in die verschiedenen Kirchengremien muß gar nicht zur Diskussion stehen. Denn die immer wieder formulierten Forderungen nach echter Beteiligung Jugendlicher an ihrer Kirche kann in den bestehenden Gremien umgesetzt werden. Es muß daher Forderung der LJV sein, in den gemeindlichen und kreiskirchlichen Jugendausschüssen und in der KKJW die Mitarbeit Jugendlicher zu ermöglichen. Es bleibt Aufgabe dieser Gremien – und der darin dominierenden Hauptamtlichen und Pfarrer -, die Mitarbeit für Jugendliche attraktiv zu machen. Es ist nicht das Problem der LJV, wenn Jugendliche bisher dort nicht mitarbeiten wollen oder können, sondern es ist ein Problem dieser Gremien.
- Daß verschiedene Gruppen (PI, KK-Beauftragte für den KU) das Mandat der LJV bezweifeln, stellt die Verhältnisse auf den Kopf. Die LJV hat als freier, eigenständiger Zusammenschluß per se ein Mandat ihrer Mitglieder. Jugendkammer, KKJW oder synodale Jugendausschüsse hingegen müssen sich fragen, ob sie in ihrer bisherigen Besetzung, in ihrer Arbeitsweise und mit ihren Beschlüssen tatsächlich hinreichend die Jugendarbeit unserer Kirche repräsentieren und legitim gestalten.
Daraus folgt:
- An der Forderung nach jugendlichen Vertretern in der Landessynode muß festgehalten werden. Synode und Kirchenleitung sollten in der Lage sein zu erkennen, wer hierfür in Frage kommt bzw. wo man anfragen muß.
- Die LJV sollte sich nicht an der Besetzung der Jugendkammer beteiligen, sondern fordern, daß die KKJW oder andere Beteiligte auch ehrenamtliche Jugendliche in die Jugendkammer delegieren. Daß dies dann auch Leute sein können, die sich in der LJV engagieren, versteht sich von selbst; ob das miteinander zu vereinbaren ist, müßten diese Leute für sich selbst entscheiden.
- Die LJV muß jedem Versuch des Jugendpfarrers, der Jugendkammer oder der KKJW, auf die Satzung der LJV Einfluß zu nehmen, eine Absage erteilen.
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