Für die Synodenberatung über eine Herabsetzung des Wahlalters für die Presbyterien (Kirchenvorstände) von 16 auf 14 Jahre hatte die LJV einige Argumente zusammengetragen, die wir hier nochmal dokumentieren. Die LJV tritt aber für ein Wahlalter ohne jede Altersbeschränkung ein. Doch selbst das Wahlrecht ab 14 haben wir bisher nicht erreicht.
1. Die Erklärung der Landessynode von 1997, das Wahlalter senken zu wollen, verstehen wir nicht nur als eine lapidare Absichtserklärung, sondern als eine Willensbekundung. Gegen eine Senkung des Wahlalters von derzeit 16 auf 14 Jahre müßten also plausible, neue Gründe vorliegen.
2. Aus den KK sind offenbar viele ablehnende Voten gekommen. Wir stellen dazu fest: In keinem uns bekannten Fall sind Jugendliche beteiligt worden, nicht einmal die vorgesehenen Synodalen Jugendausschüsse. In den meisten Fällen scheinen die Kreissynodalvorstände entschieden zu haben. Wir bezweifeln, daß es kirchenrepräsentativ ist, wenn sich zu einer so grundlegenden Sachfrage weder Kreissynode noch Jugendausschüsse äußern konnten.
3. Bei aller wünschenswerten Hoheit der Kirchenkreise: Die Landessynode ist in ihren Entscheidungen frei und nicht gebunden. Mit den umfangreichen Beschlüssen von 1997 wurde keine Bestandsaufnahme gemacht, sondern Ziele erklärt. Es bleibt Aufgabe der Landessynode rsp. der Kirchenleitung, Wege zur Umsetzung dieser Beschlüsse zu finden. Gerade weil während der letzten Tagung der Landessynode zahlreiche Defizite in einzelnen Kirchenkreisen benannt worden sind, sollte sich die Landessynode zu klaren Positionen entschließen. Die Beteiligung Jugendlicher an ihrer Kirche kann nicht im Belieben der Kirchenkreise liegen.
4. Wir haben bisher kein überzeugendes inhaltliches Argument gegen die Herabsetzung des Wahlalters gehört. Solange Jugendliche mit 14 Jahren konfirmiert werden, darf es keine eingeschränkten Mitgliedschaftsrechte für Jugendliche geben. Wer Jugendliche nicht für reif hält, mit 14 Jahren mit der gesamten Gemeinde über die Gemeindeleitung zu entscheiden, muß ihnen folgerichtig auch andere Beteiligungsmöglichkeiten und -rechte absprechen, z.B. die Leitung von Kindergruppen, die Gestaltung von (Jugend-)gottesdiensten etc. Wer Jugendlichen das Wahlrecht verweigern will, weil sie noch nicht „reif“ genug seien, befürchtet offenbar, daß Wahlentscheidungen bei Zulassung Jugendlicher anders ausgehen könnten als bisher. Es ist nicht nachvollziehbar, warum sich Presbyter-Kandidaten nicht auch von Jugendlichen wählen lassen sollten.
5. Das von der Kirchenleitung vorgebrachte formale Argument gegen eine Herabsetzung des Wahlalters greift nicht. Es sollte den Kirchengemeinden leichterdings möglich sein, am Wahltage zur prüfen, ob potentielle Wähler auch tatsächlich konfirmiert worden sind. Vor allem, da das Kriterium „Konfirmation“ bei allen Evangelischen ab 16 Jahren nicht geprüft wird, darf Jugendlichen mit 14 und 15 Jahren nicht pauschal das Wahlrecht verweigert werden.
6. So viele Gemeindeglieder wie möglich sollten sich mit ihrer Kirche identifizieren können. Deshalb sollten Jugendliche nicht ausgeschlossen, sondern ernst und für voll genommen und als Chance begriffen werden. Mit jugendlichen Erstwählern wächst auch die Chance, daß sich ihre Eltern mit auf den Weg machen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, die Gemeinden seien mit der bisher sehr niedrigen Wahlbeteiligung zufrieden.
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Ergänzend dazu folgender Text, der die Position darlegt, kein Mindestalter zu definieren:
Kein Wahlalter für Kirchenvorstände
Weil es bei Kirche ja doch immer irgendwie um Glauben gehen soll, gibt es hier mehr Gretchenfragen als sonst irgendwo. Eine der Standardfragen gerade für die Jugendarbeit heißt: Sag, wie hältst du’s mit der Demokratie? Wobei „Demokratie“ mal nicht zu eng ausgelegt werden soll und synonym für alle Formen der Mitgliederentscheidungen stehen darf.
Ja, Gott, Mitgliederbeteiligung – jeder darf doch was sagen, und wer den Pfarrer nicht verärgert darf auch eine Gruppe in der Gemeinde anbieten. Und beim Gemeindefest müssen eh alle ran. Noch mehr? Bei allem, was denn wirklich wichtig wird, endet die allgemeine Beteiligung der Mitglieder schnell: „Damit wird sich der Kirchenvorstand befassen“, heißt es dann.
Oho, das klingt fast so, als sei ein solcher Kirchenvorstand wichtig. Ob er das wirklich ist, sei mal dahingestellt. Aber er ist zumindest das wichtigste Gremium, das Kirchengemeinden zu bieten haben und an dem normale Gemeindeglieder teilhaben können. Und deshalb ist die Zusammensetzung des Kirchenvorstandes auch die wichtigste Entscheidung, die Gemeindeglieder treffen dürfen. Wenn sie denn dürfen.
Die Teilnahme an den Wahlen zum Kirchenvorstand (Presbyterium) ist nämlich in allen evangelischen Landeskirchen vom Alter abhängig. Die niedrigste Schwelle liegt bei 14 Jahren, immer mehr Landeskirchen haben 16 Jahre eingeführt, zahlreiche gewähren erst mit 18 das Wahlrecht. Jugendmitarbeiter fordern seit langem, das Wahlrecht mit der Konfirmation zu gewähren. Schließlich werde man mit diesem Schritt „vollwertiges Gemeindeglied“.
Als im Oktober die Arbeitsgemeinschaft der Landesjugendvertretungen (agljv) über die Frage des Wahlalters diskutierte, wurde die Gretchenfrage viel fundamentaler gestellt: Kann die Konfirmation überhaupt ein Kriterium sein für den Status der Kirchenmitgliedschaft? Schließlich werde man mit der Taufe Kirchenmitglied, nicht mit der Konfirmation, die es erst seit rund 150 Jahren gibt.
Die Diskussion konzentrierte sich daher schnell auf’s Praktische: Wie das denn wäre, wenn schon kleine Kinder wählen dürften, die weder Wahlscheine lesen können noch eine Ahnung haben, um was es bei der Prozedur geht. Zwei Eckpfeiler für die künftige Debatte wurden sehr deutlich: Das aktive Wahlrecht gehört grundsätzlich zur Kirchenmitgliedschaft und muss daher mit der Taufe verliehen werden. Und jede (andere) Altersfestsetzung ist rein willkürlich.
Warum sollte die 10-jährige nicht ihre Gruppenleiterin oder die Kindergottesdienst-Mutti wählen dürfen? Wenn sie vom Kirchenvorstand zu wenig versteht, wird sie genauso von der Wahl fern bleiben wie ihr Papa, der sich seit der eigenen Konfirmation nicht mehr nennenswert für Kirche interessiert hat.