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LJV fordert endlich Wahlrecht für Jugendliche

Auf der diesjährigen Tagung der Landessynode wird erneut eine Änderung des Presbyterwahlgesetzes abgestimmt, ohne dass im Vorfeld in einer transparenten Form auf die seit nunmehr 13 Jahren bestehende Forderung der Kirchenjugend und das bisher unwiderrufene Versprechen der Landessynode, das aktive Wahlalter zu senken, eingegangen worden wäre. Seit 13 Jahren beabsichtigt unsere Kirche, wenigstens Konfirmierte Jugendliche endlich als vollwertige Gemeindemitglieder zu sehen und sie somit auch bei den Presbyteriumswahlen zuzulassen. Aus unterschiedlichsten Gründen ist es bisher bei der Absichtserklärung geblieben.

Das derzeit gültige Wahlalter von 16 Jahren ist weder theologisch noch praktisch noch jugendpolitisch zu begründen. Die LJV hat das oft und ausführlich in den vergangenen Jahren  dargestellt.

Besonders ärgerlich ist aber nicht nur das unendliche Aussitzen unserer Kirche (alle Jugendlichen, die sich auf der Landessynode 1997 unter dem Motto „Ohne uns sieht eure Kirche alt aus“ engagiert haben, sind längst der Jugendarbeit entwachsen), sondern die Tatsache, dass allen Partizipationsbekundungen zum Trotz wieder einmal die Jugend gar nicht in die Beratungen einbezogen worden ist.

Während sich beim Wahlalter also nichts ändern soll, gehen  die von der Kirchenleitung vorgesehenen  Änderungen des Presbyterwahlgesetzes nach Überzeugung der LJV-Delegierten der 34. Vollversammlung in die falsche Richtung: Presbyterien sollen künftig kleiner sein können, fehlende Kandidaten werden noch einfacher akzeptiert als bisher und es soll weiterhin keine Wahl geben in den Gemeinden, die zufällig genau so viele Kandidaten finden wie es Plätze gibt – was in ungefähr zwei Dritteln der Gemeinden Westfalens der Fall ist.

Anstatt auf das schrumpfende Interesse an der Aufgabe der Gemeindeleitung mit einer Verkleinerung der Presbyterien zu reagieren, sollte man sich ernsthaft Gedanken machen, was an Kirche so unattraktiv ist, dass sich nicht Dutzende von Bewerbern für die Vorstandsposten finden.

Die Landesjugendvertretung empfiehlt daher, die vorliegenden Änderungsvorschläge der Kirchenleitung bei dieser Tagung nicht abzunicken, sondern eine offen Debatte einzuleiten, bei der auch über das Wahlalter gesprochen werden muss.

Weitere Informationen zum Thema:
LJV diskutiert mit Kirchenjurist Kupke  (leider nicht mehr online)
LJV-Position zum Wahlalter 

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