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Wer ist die "evangelische Jugend"? (Ein Kommentar)
Wenn die Lebenslüge "Evangelische Jugend" denn wenigstens bequem für alle Beteiligten wäre - man könnte mit ihr vielleicht leben. Man lebt ja mit so vielen Lügen, mit Konstrukten, mit akzeptierten Irrtümern. Doch die praktizierte Imagination von evangelischer Jugend durch Berufslobbyisten konterkariert alle Partizipationsbemühungen. Dabei wäre es so einfach: lasst die Jugend einfach in Ruhe, wenigstens das.
Wer ist (die) "evangelische Jugend"?
Evangelische Jugend ist nach dem allgemeinen Verständnis (von mir empirisch u.a. bei allen 23 Landeskirchen erhoben) zunächst einmal Jugend - ohne Wenn und Aber. Mag sie nach unten abgrenzen wer will (m.E. ist das überflüssig), so wird die Jugend doch irgendwann in den 20er Lebensjahren enden, eher früher als später, und selbst mit den soziologischen Definitionsversuchen von eigenständigem Broterwerb und Familiengründung als Kriterium wird mit Ende 20 spätestens Schluss sein müssen, sollen nicht die alte Jungfer und das greise Muttersöhnchen immer noch zur Jugend gezählt werden. Das Gesetz - natürlich für unsere Suche nicht wirklich erheblich, ist es doch nur Ermächtigungsgrundlage für staatliche Eingriffs- und Einwickelungsmöglichkeiten, aus Verbandssicht vor allem juristische Finanzierungsgrundlage - spricht von der Jugend zuzurechnenden jungen Erwachsenen bis 26 Jahren (§ 7 KJHG). Belassen wir es mal dabei. Jugend ist nicht älter als 26 Jahre.
Der zweite, vorne stehende Begriffsteil sollte eigentlich noch einfacher zu klären sein: Wer ist evangelisch? Theologisch zweifelsohne, wer evangelisch getauft ist. Es ist schließlich eine Club-Mitgliedschaft - ob nun mit besonderen Heilserwartungen verbunden oder schlicht als Glaubensbekenntnis, aber eben doch eine klare Zuordnung. Die Problematik der Säuglingstaufe (die dann praktisch erst mit der Konfirmation bestätigt werden kann und der nur durch Kirchenaustritt irgendwie widersprochen werden kann, ohne sie ungeschehen machen zu können) soll uns hier nicht weiter interessieren. Sagen wir behelfsweise und ohne uns mit dem über zwei Jahrtausende aufgebauten Heer von Theologen weiter anlegen zu wollen, dass man evangelische ist, solange man seiner Taufe nicht aktiv widerspricht, vorzugsweise durch den Austritt aus seiner evangelischen Kirchengemeinde (ob nun freikirchlich, landeskirchlich oder sonstwie konstituiert). Denn dann ist evangelisch, wer freiwillig evangelisch bleibt.
Evangelische Jugend ist also evangelische Jugend. "Sie umfasst alle evangelisch Getauften bis zu einem gewissen Alter, maximal wohl bis einschließlich 26 Jahre." (Fußnote 1) Dass da an der ein oder anderen Stelle auch andere mitspielen dürfen - Katholiken, Muslime, Heiden gar - tut nichs zur Sache und ist Entscheidung der jeweiligen Gruppe evangelischer Jugend.
Die Jugendkammer der Evangelischen Kirche von Westfalen - wer das ist, dazu später - hat am 14. September 2007 beschlossen , diese Definition sei "weder historisch noch systematisch noch theologisch akzeptabel". Es folgt dann ein recht längliches Salbader (2), das über historische Wirrungen nur den allgegenwärtigen Wunsch derjenigen Erwachsenen kund tut, die davon leben, sich selbst als evangelische Jugend zu sehen, mindestens als ihren Teil, überwiegend aber sogar als deren Kopf, Leitung, Führung, Olymp - was auch immer: "In allen Ordnungen der Evangelischen Jugendarbeit in Westfalen ist das Miteinander von jugendlichen Ehrenamtlichen, ehrenamtlichen Erwachsenen, hauptamtlichen Jugendmitarbeitenden und Pfarrerinnen und Pfarrer vorgesehen."
Dass Erwachsene versuchen, Jugend für ihre Zwecke zu instrumentalisieren, ist wahrlich nicht neu - macht das Anliegen aber vor allem auch dann nicht legitim, wenn Erwachsene für sich diese Okkupation beschließen. Denn genau das ist ja der Streitpunkt: dass Erwachsene sich im Rahmen ihrer eigenen Berufsbeschreibung evangelische Jugend zurechtdefinieren.
Alle semantischen Probleme sind wir los, wenn wir statt von "Jugend" von "Jugendarbeit" sprechen. Denn der Begriff gilt nunmal tatsächlich für zwei grundverschiedene Veranstaltungen: für das, wie Jugendliche in organisierter Weise miteinander Freizeit verbringen, weil sie als Jugendliche das so wollen, und für das, was Erwachsene mit Jugendlichen tun, weil sie als Erwachsene das wollen. Dieses zweite Arbeitsfeld soll hier überhaupt nicht interessieren, es ist diakonisches, erzieherisches, soziales, missionarisches oder sonstiges Werkeln Erwachsener an der Jugend, über dessen Berechtigung, Sinn und Gefahr natürlich auch dringend zu diskutieren ist. Aber nicht jetzt und hier.
Ein Landesjugendpfarrer ist also mit Sicherheit nicht evangelische Jugend - das lassen die sehr langen Ausbildungs- und Wartezeiten des theologischen Personals nicht zu. Es kann auch kaum ein Gemeinde- oder Sozialpädagoge evangelische Jugend sein, ebenso wie selbstredend der Autor dieser Zeile seit langer Zeit nicht mehr zur evangelischen Jugend gehört.
Diese evangelische Jugend kann sich nun beliebig organisieren - per se ist sie das nämlich überhaupt nicht. Die meisten evangelischen Jugendlichen haben mit dem Verein, dem sie da angehören, nur sehr punktuell oder gar nicht zu tun. So es zu ihrer Konfession passt, gehen fast alle zur Konfirmation. (4) Vielleicht gehen sie ansonsten mal anlässlich einer Familienfeier in eine Kirche, so wie an Weihnachten. Nur etwa 10% nutzen regelmäßig evangelische Jugendangebote. (3) Innerhalb ihrer Kirche, zu der sie qua Wohnsitz gehören, treten evangelische Jugendliche nur in Erscheinung, wenn sie selbst aktiv werden. Sie können - nach örtlichen Gegebenheiten - vielleicht in ihrer Gemeinde mitarbeiten, vielleicht gibt es eine Jugendgruppe oder einen offenen Jugendtreff für sie, möglicherweise einen Jugendmitarbeiterkreis und nur mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit ein mehr oder weniger autonomes Jugendleitungsgremium (Jugendvorstand o.ä.) - die evangelischen Jugendlichen gehören jedenfalls immer nur dann dazu, wenn sie sich selbst auf den Weg machen. Es gibt keine Jugendwahl, mit der die evangelische Jugend einer Gemeinde oder eines Dekanats oder eines beliebigen anderen kirchlichen Zusammenschlusses ihre Organisation und Vertretung wählt. Anders ist es nur, wenn sie zusätzlich Mitglied eines speziellen evangelischen Verbandes werden, etwa dem CVJM beitreten. Dort bestimmen dann Vereinssatzungen - ausgelegt an den allgemeinen Erfordernissen des Vereinsrechts nach BGB -, wie die jugendlichen Vereinsmitglieder Teil des Ganzen werden. Doch diese Organisationsform wählen nur wenige Jugendliche, beim CVJM in Deutschland sind nach eigenen Angaben 260.000 "junge Menschen Mitglied", also maximal 4% der evangelischen Jugend - und diese Verbandsstruktur ist nicht evangelische Kirche, auch wenn es örtlich starke Kooperationen gibt.
Der mit riesigem Abstand größte Teil evangelischer Jugend ist "nur" in seiner Kirche Mitglied. Doch genau hier ist evangelische Jugend nicht organisiert. In vielen Gemeinden gibt es überhaupt keine Jugendarbeit (5), wer sich als evangelischer Jugendlicher also nicht in einer Nachbargemeinde oder auf Kirchenkreisebene (Dekanat) einbringt, fällt komplett raus. Eigenständige Jugendvertretungen sind in der EKvW nicht vorgesehen, auf keiner Ebene. In den Gemeinden wacht das Presbyterium über alles - ihm können schon qua Kirchenordnung keine Jugendlichen unter 18 Jahren angehören, weshalb es sicherlich kein Gremium der evangelischen Jugend ist. Zwischen einzelnen Gemeinden gibt es höchstens informelle Zusammenarbeit, aber keine Struktur evangelischer Jugend. Auf Kirchenkreisebene wird von den Hierarchen diese Rolle gerne einem synodalen Jugendausschuss zugedacht, einem Ausschuss der Kreissynode, auf den jedoch evangelische Jugend überhaupt keinen Einfluss hat. Es ist ein Beratungsgremium des Kirchenkreisparlaments, aber kein Organ evangelischer Jugend. Ebenso wenig taugen die Jugendreferate / Jugendpfarrämter für diese Rolle - sie sind Einrichtungen des Kirchenkreises ohne jede Einflussmöglichkeit evangelischer Jugend und regelmäßig mit dem Auftrag, Jugend zu pädagogisieren und nicht Jugend zu sein. Und so ist geradezu zwingend auch auf landeskirchlicher Ebene kein Organ evangelischer Jugend vorgesehen, denn es könnte ja nur durch eine Form der Urwahl oder Zufallsziehung aus der Gesamtheit evangelischer Jugend legitimiert werden. (6) Stattdessen beansprucht ein Gremium für die evangelische Jugend zu sprechen, wie man Jugend nicht besser karikieren könnte: die Jugendkammer, ein von der Kirchenleitung (nicht Landessynode!) berufener Ausschuss. Interessanterweise ist der Anspruch der Kirchenleitung weit weniger vermessen. Denn die Ordnung für die Jugendkammer spricht durchgängig nur davon, dass hier Jugendarbeit koordiniert würde. (7) Auch dafür ist das Gremium zwar nicht sonderlich geeignet, aber vielleicht immer noch besser als nichts. Doch die Mitglieder selbst versuchen immer unverfrorener, sich als evangelische Jugend darzubieten, was - wie dargelegt - ein fundamentaler Unterschied ist.
So lese ich zur Präsentation der unsäglichen "EQ"-Unterlagen (Details an dieser Stelle geschenkt): "Diese Mindeststandards wurden von der Jugendkammer, dem leitenden Gremium der Evangelischen Jugend, verabschiedet." (8) Das ist eben nicht nur Nonsens, mit dem man gut leben könnte, sondern hier herrscht tatsächlich ein " Totalitätsanspruch", "dem fundamental widersprochen werden muss" (9).
+Die Jugendkammer leitet nichts. Sie hat überhaupt keine Leitungskompetenzen. Nicht einmal das Amt für Jugendarbeit (in anderen Landeskirchen: Landesjugendpfarramt) darf sie leiten, was ja noch das Naheliegendste wäre. Nein, das leitet allein der Landsjugendpfarrer, und wenn es da Knies gibt, dann ist direkt die Kirchenleitung zuständig. Auf Kirchenkreise oder gar Gemeinden hat die Jugendkammer (wie übrigens auch der ihr vorsitzende Landesjugendpfarrer, ja sogar wie die Kirchenleitung in ihrer Machtfülle) überhaupt kein Durchgriffsrecht. Kurz: Es gibt von Landesebene überhaupt nichts, was man leiten könnte, in der kirchlichen Jugendarbeit nicht und in der evangelischen Jugend schon dreimal nicht.
+ Nun äußert sich allerdings die Jugendkammer - und gelegentlich auch ihr Vorsitzender solo - in der Öffentlichkeit als "Evangelische Jugend". Das ist wenig spaßig, denn weder der Vorsitzende noch der geschäftsführende Ausschuss noch die Mehrheit der Jugendkammer sind irgendwie evangelische Jugend. Von 20 stimmberechtigten Mitgliedern sind im Moment gerade mal vier evangelische Jugend. Aber auch diese vier können überwiegend nicht auf eine Legitimationsstruktur zurückgreifen, weil sie nicht vom Souverän, (der) evangelischen Jugend, sondern von in der Jugendarbeit berufstätigen Erwachsenen oder von Erwachsenengremien mandatiert worden sind. Sie vertreten also höchstens ihre Entsendestelle (also einen Jugendpfarrer / geschäftsführenden Jugendreferenten oder synodalen Jugendausschuss). + Für weitere Delegationen und Ausschüsse, die wiederum behaupten, evangelische Jugend zu sein, ist diese Jugendkammer selbst Entsendestelle. So kommt der westfälische Anteil sowohl an der "Arbeitsgemeinschaft der evangelischen Jugend in NRW" (12) als auch der "Arbeitsgemeinschaft der evangelischen Jugend in Deutschland e.V." (aej) von dieser Jugendkammer.
All dies wäre halbwegs unproblematisch, wenn sich die Gremien als irgendein Konsortium für Fragen der (erwachsenen) Jugendarbeit verstehen und artikulieren würden. Wenn die Mitglieder ehrlich wären und sagten: Ja, wir sind lange nicht mehr Jugendlich, wir werden von Kirche oder Staat dafür bezahlt, dass wir dies und das und jenes machen, und wir haben folgende Vorstellungen zu den Punkten A, B, C." Doch stattdessen verkünden mehr oder weniger Greise Köpfe, was "die evangelische Jugend" denke, sage, meine, fühle, wolle.
Es ist dabei nicht besonders wichtig, mit welcher Absicht das geschieht. Ob wohlwollend für die Jugendlichen (die für all das ja selbst keine Zeit haben oder es nicht so gut können oder ...), ob aus Eigeninteressen (mein Job, mein Amt, mein Buffett), ob aus befremdlicher Eitelkeit (mein Ausschuss, meine Mitarbeiter, meine Ministerunterredung ) ist dabei zunächst unerheblich. Und es ist auch unwichtig, wie gut evangelische Jugend mit diesem Handeln leben kann. Allein entscheiden ist, dass hier ein unwürdiges Kasperletheater aufgeführt wird, in dem erwachsene Akteure berufsmäßig für eine nicht-greifbare, nicht befragbare, nicht artikulationsfähige evangelische Jugend handeln und diese damit in Unmündigkeit halten.
Ich habe die Probleme, die ganz grundsätzlich mit Hauptamtlichkeit im Bereich von Jugendarbeit verbunden sind, unlängst ausführlich benannt (10). Dazu habe ich aus der hauptamtlichen Jugendarbeit der EKvW nichts erhalten, was man mit noch so viel gutem Willen irgendwie als Feedback auffassen könnte. (11) Natürlich gibt es keine Verpflichtung für irgendwen, auf einen Aufsatz von mir zu reagieren. Doch da die Kernprobleme so auch von der LJV bereits seit 10 Jahren benannt werden - explizit sei verwiesen auf die umfangreiche diskursive Begleitung der EJKW-Vorbereitung (13) oder die Kritik an den offiziellen Kirchengremien für Jugendarbeit (14) sowie die Stellungnahme zu einem aej-Papier -, ist die Diskussionsverweigerung hauptamtlicher Stellenbesetzer eine Arbeitsverweigerung: was nicht ins eigene Weltbildkonstrukt passt, wird wahlweise mit Gift und Galle bespuckt oder selbstberuhigend wegbeschlossen.
Doch ewig wird Ignoranz nicht helfen. Andere Landeskirchen haben sich deshalb - vor allem aus Furcht vor kritischen Fragen von Finanziers der virtuellen evangelischen Jugend - bemüht, neue Konstrukte zu finden, wie ihre evangelische Jugend greifbar werden könnte - überzeugend sind allerdings auch sie nicht.
Die evangelische Jugend gibt es. Was ihr fehlt, ist die Möglichkeit zur Sichtbarwerdung, zum Handeln und Entwickeln, von einzelnen Spotlights abgesehen. Dabei erleben wir den partizipativen Worst Case: Einerseits gibt es nicht das geringste Bemühen der Kirche, ihrer Jugend Raum zu geben und sie wahr zu nehmen (15), andererseits geben sich Erwachsene (überwiegend beruflich) als Jugend aus, verhindern damit aktiv eine echte Jugendstruktur und gestalten ein furchtbares Zerrbild von etwas, das sie als evangelische Jugend verkaufen.
Timo Rieg (Freier Publizist, 1997 Initiator der LJV und heute Beirat)
Fußnoten: (1) Timo Rieg: "Hauptamtliche in der evangelischen Jugendarbeit", in: Deutsches Pfarrerblatt 8/2007, Jg 107, S. 407-411
(2) Der Jugendkammerbeschluss zum Verständnis evangelischer Jugend: http://www.landesjugendvertretung.de/index.php?client=1&lang=1&idcatart=1674 
(3) Katrin Fauser / Arthur Fischer / Richard Münchmeier: Jugendliche als Akteure im Verband, Opladen 2006, S. 83.
(4) im Jahr 2005 waren es 275.000 Jugendliche. EKD: Zahlen und Fakten zum kirchlichen Leben, Hannover 2007, S. 12
(5) eine eigene Erhebung hierzu läuft noch, doch die Brache übertrifft wohl alle Erwartungen.
(6) Siehe zu demokratischen Legitimationsverfahrne ausführlich Florian Felix Weyh: Die letzte Wahl. Therapien für die leidende Demokratie, Eichborn Verlag, 2007.
(7) Ordnung der Jugendkammer: http://www.aej-haus-villigst.de/cms/upload/pdf/Ordnung_der_Jugendkammer_aktuell.pdf 
(8) http://www.aej-haus-villigst.de/cms/front_content.php?idart=286 
(9) So die Jugendkammer allerdings im Hinblick auf die o.g. Definition evangelischer Jugend, aaO.
(10) Timo Rieg: "Hauptamtliche in der evangelischen Jugendarbeit", in: Deutsches Pfarrerblatt 8/2007, Jg 107, S. 407-411. Online unter http://www.pfarrverband.de/pfarrerblatt/content.php?a=show&id=2155 
(11) Auch aus anderen Landeskirchen kam von Hauptamtlichen nur vereinzelt Resonanz. Dafür meldeten sich einige Professoren (auch aus Westfalen), die mir viel Mut und Kraft wünschten, das auszuhalten, was nun wohl über mich hereinbrechen werde.
(12) http://www.aej-nrw.de/dokumente/orga_aej_nrw.pdf 
(13) LJV-Stellungnahme zur EJKW-Vorbereitung http://www.landesjugendvertretung.de/index.php?client=1&lang=1&idcatart=1276 
(14) LJV Position "Mitbestimmung Jugendlicher in einer Gremienwelt" von 1999. http://www.landesjugendvertretung.de/index.php?client=1&lang=1&idcatart=581 
(15) Denn da, wo Jugend sich tatsächlich selbst artikuliert wie seit 10 Jahren in der LJV, wird sie aktiv totgeschwiegen, ignoriert, wegdiskutiert.
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